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Ausschreibung: Deutschland  Bürobedarf  Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial - DEU-Borna
Bürobedarf
Ordnungssysteme und Zubehör
Kleinere Bürobedarfsartikel
Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
Dokument Nr...: 501976-2025 (ID: 2025073100511030051)
Veröffentlicht: 31.07.2025
*
  DEU-Borna: Deutschland  Bürobedarf  Rahmenvertrag zur Lieferung von
Büromaterial
   2025/S 145/2025 501976
   Deutschland  Bürobedarf  Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
   OJ S 145/2025 31/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landkreis Leipzig
	    E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
            Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die Ämter des Landkreises
	    Leipzig
	    Kennung des Verfahrens: fb662749-4f0b-4180-8602-59075f1978e1
	    Interne Kennung: LKL-HPA-2025-0095
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30192000 Bürobedarf
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör, 30197000 Kleinere
            Bürobedarfsartikel, 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
	    Stadt: Borna
	    Postleitzahl: 04552
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
	    endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden	Allgemeinen
            Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und
            Dienstleistungen . Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
            Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und
            Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
	    Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht
            anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und
	    Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die
            Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum
            Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
              Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen
              Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage
	      auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht
              die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer
              Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter
              /Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der
              Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber
              /Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
              werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei
              Einreichung einer  EEE  ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die  EEE  findet gemäß § 65
	      Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine
              Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
              Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die
              Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen
	      Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (
              § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags
	      /Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die
	      Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die
              Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche
              Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen
              technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die
	      Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen
              Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den
              Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von
	      Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
              auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche
              Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe &
              Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von
              Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
              Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten
              können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen
              /Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das
              Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim
	      Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder
              Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen
	      ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
              werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine
	      gesonderte Benachrichtigung per EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
              unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf
	      Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
	      Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen.
	      Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
	      Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle
              Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
	      werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der
              Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die
              bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung
	      elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform
	      hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter
              (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten
              Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen
              (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer
              1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu
              kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und
              regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter
              Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto
              hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das
              Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform sind ausschließlich dem
              Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü.
	      dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
              Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals
              (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH
              sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis
	      der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von
              Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden
	      Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
              Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit
              zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
	      einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im
              Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß
            nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
            42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Korruption: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB
            und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
            entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß
            nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
            42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
            entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
            entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Betrug: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und
            § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß nationalgesetzlicher
            Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48
	    VgV)
            Zahlungsunfähigkeit: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. §
            124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
            entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß nationalgesetzlicher
              Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48
	      VgV)
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125
              GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß
              nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
              42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß
              nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
              42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
              entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß
              nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
              42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung
              entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß
              nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§
              42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend §
              123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gemäß nationalgesetzlicher
              Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48
	      VgV)
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125
              GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 (aktuelle
              Fassung), § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
            Beschreibung: Archivierungsmittel, Ordnen, Registrieren, Zubehör, Etiketten, Papier- und
            Klebewaren, Haftnotizen / Haftmarker / Post-it, Karteikarten / Blöcke, Klebeband, Verpackung,
            Versendung, Briefumschläge, Schreiben, Zeichnen, Korrigieren, Rund um den Schreibtisch,
            Rund um den PC, Moderationszubehör Rahmenvertrag vom 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der
            3-maligen Option der Verlängerung um je 1 weiteres Jahr (2027, 2028, 2029)
	    Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30192000 Bürobedarf
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 30193000 Ordnungssysteme und Zubehör, 30197000
              Kleinere Bürobedarfsartikel, 30199000 Bürobedarf aus Papier und andere Artikel
	      Optionen:
              Beschreibung der Optionen: Gemäß § 132 GWB.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 1
            Jahr. Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr automatisch, wenn durch den
            Auftraggeber nicht vier Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Büromaterial für das Landratsamt Landkreis Leipzig
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
	    endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden	Allgemeinen
            Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und
            Dienstleistungen . Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
            Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und
            Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
	    Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht
            anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und
	    Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die
            Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum
            Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
            Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen
            Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage
	    auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht
            die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer
            Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter
            /Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der
            Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber
            /Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
            werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei
            Einreichung einer  EEE  ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die  EEE  findet gemäß § 65
	    Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine
            Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
            Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die
            Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen
	    Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (
            § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags
	      /Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die
	      Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die
              Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche
              Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen
              technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die
	      Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen
              Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den
              Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von
	      Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
              auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche
              Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe &
              Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von
              Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
              Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten
              können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen
              /Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das
              Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim
	      Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder
              Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen
	      ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
              werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine
	      gesonderte Benachrichtigung per EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
              unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf
	      Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
	      Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen.
	      Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
	      Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle
              Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
	      werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der
              Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die
              bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung
	      elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform
	      hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter
              (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten
              Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen
              (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer
              1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu
              kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und
              regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter
              Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto
              hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das
              Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform sind ausschließlich dem
              Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü.
	      dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
              Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals
              (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH
              sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis
	      der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von
              Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden
	      Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
              Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit
              zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
	      einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im
              Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Beschaffung möglichst nachhaltiger Produktre
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung: - Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht
            Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV:
            Eignungskriterien Buchst. A) o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister /
            Handelsregister Beachten Sie hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise
	    in den Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: - Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht
              Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV:
              Eignungskriterien Buchst. A) o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister /
              Handelsregister Beachten Sie hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise
	      in den Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: - Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs.
              1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
	      Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B): o allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 340.000
              Euro o Gründungsdatum des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen
              Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist Beachten Sie
              hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise  in den Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: - Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs.
              1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
	      Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B): o Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Police) ?
              Mindestanforderung: - Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens
              2.500.000 /Versicherungsjahr - Deckungssumme für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von
              mindestens 2.500.000 /Versicherungsjahr - bzw. Verpflichtungserklärung zur Erhöhung der
	      Betriebshaftpflichtversicherung auf vorgenannte Summen zum Vertragszeitraum Beachten Sie
              hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise  in den Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1
              VgV) - Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur
              Zahlung eines Mindestlohnes) Beachten Sie hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter
	      Nachweise  in den Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung: - Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1
              VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
              Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): o Referenzen über die Erbringung vergleichbaren
	      Leistungen der genannten Art des Bieters (Referenzen): - Mindestanforderung: - die
              Referenzen müssen ausgeführt sein - mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre -
              mindestens 50 % des Auftragsvolumens () - mit mehreren Lieferstellen - der Komplexität des
	      Auftragsgegenstandes entsprechend - mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des
              Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer). Werden Referenzen nur für ein/einzelne
	      Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen. Beachten Sie
              hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise  in den Vergabeunterlagen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: - Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1
              VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
              Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Beachten
              Sie hierzu auch das Dokument  Übersicht geforderter Nachweise  in den Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Ökologie/Nachhaltigkeit
            Beschreibung: Das Wertungskriterium Ökologie/ Nachhaltigkeit bestimmt sich nach den
	    angebotenen nachhaltigen Produkten (siehe Punkt 4, Mindestanforderungen bzw.
            nachfolgend). Sofern alle Fragen und damit alle ausgewählten Produkte mit der Antwort ja,
            nachhaltiges Produkt angeboten wurden, erhält der Bieter 100 Punkte. Sofern alle Fragen und
	    damit alle Produkt mit der Antwort nein, kein nachhaltiges Produkt angeboten wurden, so
            erhält der Bieter 0 Punkte. Alle dazwischen liegenden Werte werden linear interpoliert. Eine
            Gewichtung der einzelnen Produkte zueinander erfolgt nicht. Bei ausgewählten Produkten
	    erfolgt die Abfrage der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Produkte erhalten im Rahmen der
            Auswertung einen Bonus. Ein Produkt erfüllt diese Anforderung, wenn das Produkt aus
	    mindestens 65 % recycelten Material bzw. biobasierten Rohstoffen besteht, eine FSC-
	    Zertifizierung, den Blauen Engel, eine PEFC-Zertifizierung oder das Eco-Label oder
            gleichwertige Zertifikate im Rahmen der Ökologie besitzt. Die Nachhaltigkeit ist für jedes
	    Produkt entsprechend nachzuweisen. LV-Positionen: 2.1.1 bis 2.1.6, 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.4 bis
	    2.2.9, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1 bis 2.4.5, 2.4.7 bis 2.4.9, 2.5.3 bis 2.5.7, 2.5.25, Gruppe 3, Gruppe 4,
	    Gruppe 5, Gruppe 7, Gruppe 8, 9.1 bis 9.2, 10.28, Gruppe 12
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Webshop
	    Beschreibung: Das Wertungskriterium Webshop wird anhand des von Ihnen einzureichenden,
            leistungsbezogenen Konzeptes bewertet. Webshops welche ausschließlich die
            Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen erhalten 0 Punkte.
            Besserstellungen werden jeweils bewertet. Dabei findet besondere Berücksichtigung: -
            Anwenderfreundlichkeit (bis zu 45 Punkte): > übersichtliche/intuitive Darstellung 10 Punkte >
            Besteller können Favoritenartikel festlegen 15 Punkte > Festlegung von Budgets 20 Punkte -
	    Rollenmanagement/Administration (bis zu 35 Punkte): >individuelle Administration der
	      jeweiligen Nutzer 15 Punkte > individuelle Zuordnung der Rahmenvertragspositionen je Nutzer
              20 Punkte - Statistikfunktion (bis zu 20 Punkte): > 3 zusätzliche Statistikfunktionen 10 Punkte
              > individuell einstellbare Statistikfunktionen 10 Punkte Pro Konzept können maximal 100
	      Punkte erreicht werden. Allgemeine Anforderungen an das Konzept: Mit diesem individuellen
	      und auftragsbezogenen Konzept, welches mit Angebotsabgabe vorzulegen ist, wird eine
              detaillierte Erläuterung/Darstellung gefordert, wie die Abwicklung mittels Webshop auf Basis
              der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (und Anlagen) erfolgen soll. Für den Auftraggeber
	      soll sich hierdurch ein eindeutiges Bild der Abwicklungsprozesse und angebotenen Leistungen
              ergeben. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der
              vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass ein
              unkompliziertes, jederzeit abgestimmtes, verständliches und kurzweiliges Prozedere sowie
              eine hohe Leistungsqualität in der Abwicklung erreicht wird. Das Konzept sollte maximal 10
	      DIN A4-Seiten (inkl. Grafiken, Workflowdarstellung etc.) umfassen und in Form einer PDF
              oder Präsentation (PowerPoint) eingereicht werden (Textform). Das Konzept wird im
              Auftragsfall Vertragsbestandteil, d.h. der Auftragnehmer ist an seine inhaltlichen Ausführungen
              gebunden. Der Auftraggeber übt den ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im
              Hinblick auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieter insbesondere auch
              im Vergleich mit den von den anderen Bietern eingereichten Ausführungen eine möglichst
              anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen.
              Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das
              jeweilige Konzept berücksichtigt, die die Bieter laut der formulierten Inhalte und Erwartungen
              an die Konzepte bei der Erstellung des jeweiligen Konzeptes zu berücksichtigen haben. In
              diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage ein, wie
              vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführungen der
              Bieter sind. Demnach werden lediglich allgemeine Ausführungen ( inhaltsleere Prosa ) ohne
              konkreten Auftragsbezug mit deutlichen Punktabzügen belegt. Eine Nachforderung dieser
	      leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand des
              Wertungskriteriums betrifft, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Das Angebot ist in diesem
              Fall zwingend auszuschließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V.m. § 53 Abs. 7 VgV).
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis Brutto
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 60,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
	    19787cbcf78-234426cc9f167c21
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Die
	      Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
              Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
	      Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
              den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
              beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende
              Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert.
              Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt
	      dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
	      XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
              1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Erklärung, dass Gründe im
              Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB -
              entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III:
              Ausschlussgründe Buchst. A): o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung o Korruption o
	      Betrug, Subventionsbetrug o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
              terroristischen Aktivitäten o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung o Kinderarbeit und
              andere Formen des Menschenhandels - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im
              Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen
              (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B): o Entrichtung von Steuern o Entrichtung
              von Sozialversicherungsbeiträgen - Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit
              Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1
              GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
              Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C) o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen o
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen o Verstoß gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen o Zahlungsunfähigkeit o Insolvenz o Vergleichsverfahren o der
              Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen
              Insolvenzverwalter o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit o Schwere Verfehlung im Rahmen
              der beruflichen Tätigkeit o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung
	      des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens o Vorzeitige
	      Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen o Schuldig der
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen
              und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren - Eigenerklärung zur Eignung -
              Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft -
	      sofern erforderlich) - Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis
              der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich) - Verpflichtungserklärung anderer
              Unternehmen bei Eignungsleihe (Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen -
              sofern erforderlich) - Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO - vollständig ausgefülltes
              Angebotsschreiben - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis inkl. Fragebögen - Konzept
              zum Webshop - Produktdatenblätter - Nachweise zur Ökologie / Nachhaltigkeit der
	      angebotenen Produkte 2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegende
              Erklärungen/Nachweise: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer
              Unternehmen (Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer
	      Unternehmen - sofern erforderlich) - Namen der Unterauftragnehmer (Formblatt Verzeichnis
              der Unterauftragnehmerleistungen - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei
              Unteraufträgen (Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern
              erforderlich) - Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten
              Eigenerklärungen, insbesondere: o Gewerbeanmeldung o Berufs-, Handels-,
              Vereinsregisterauszug o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das
	      Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) o
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
	      beitragspflichtig ist o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
	      in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt o
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen o Nachweise hinsichtlich einer eventuell
              durchgeführten Selbstreinigung o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus
              der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen o Zur Höhe des
              Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
              testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen o
              Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung mit der geforderten
              Mindestdeckungssumme (Police) bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss/die
	      Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu
	      stellen - Produktmuster/Proben der angebotenen Produkte (vgl. Punkt 6
              Leistungsbeschreibung) - Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 Abs. 5 VgV, § 16 Abs. 9
              VgV, § 48 Abs. 7 VgV, § 60 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Zi. 2.1.10, 04552 Borna.
              Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 Abs. 2 VgV nur Vertreter/-innen des Auftraggebers im
	      4-Augen-Prinzip.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes -
              Einhaltung des Sanktionstatbestände des Artikel 5k der VO Verordnung (EU) Nr. 833/2014
              (aktuelle Fassung) - gemäß Leistungsbeschreibung
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Landratsamt Landkreis Leipzig
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Landkreis Leipzig
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landkreis Leipzig
	    Registrierungsnummer: 14729-LK01-78
            Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
	    Stadt: Borna
	    Postleitzahl: 04552
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
	    E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de
	    Telefon: +49 3433241-1151
	    Fax: +49 3437984-7047
	    Internetadresse: https://www.landkreisleipzig.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
	    Registrierungsnummer: -
            Postanschrift: Braustraße 2
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: 04107
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	    Telefon: +49 341977-3800
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2bfe9f5e-678f-48a6-aef4-f34a06917be2 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2025 06:57:38 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 145/2025
              Datum der Veröffentlichung: 31/07/2025
Referenzen:
https://www.landkreisleipzig.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-501976-2025-DEU.txt
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