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Ausschreibung: Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)  Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemalkohol-Messgeräten und Zubehör - DEU-Hannover
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
Bewertungs- und Testinstrumente
Dokument Nr...: 501257-2025 (ID: 2025073100455829409)
Veröffentlicht: 31.07.2025
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und
Präzisionsgeräte (außer Gläser)  Rahmenvereinbarung über die Lieferung
von Atemalkohol-Messgeräten und Zubehör
   2025/S 145/2025 501257
   Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemalkohol-Messgeräten und Zubehör
   OJ S 145/2025 31/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
	    Hannover
	    E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemalkohol-Messgeräten und Zubehör
            Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
            unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
            Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
            öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen
            Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
            der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit
            umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21
            VgV) über die Lieferung von Atemalkohol-Testgeräten und Zubehör. Abrufberechtigt sind alle
            Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, alle
	    Dienststellen der Justiz im Land Niedersachsen und alle Polizeidienststellen im Freistaat
            Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der
	    Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 87e1e8e4-8e56-483f-987f-1cfd61be8985
	    Interne Kennung: 017-RV-DAT/2025-03.332-1
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
            Gläser)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 38900000 Bewertungs- und Testinstrumente, 38540000
            Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist jeweils die in der Bestellung angegebene
	    Lieferadresse der bestellenden Dienststelle der Polizei oder Justiz im Land Niedersachsen
            oder im Freistaat Thüringen.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 565 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRBY1
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Gerichtsverwertbare Atemalkoholmessgeräte
            Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
            unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
            Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
            öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen
            Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
            der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit
            umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21
            VgV) über die Lieferung von Atemalkohol-Testgeräten und Zubehör. Abrufberechtigt sind alle
            Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, alle
	    Dienststellen der Justiz im Land Niedersachsen und alle Polizeidienststellen im Freistaat
            Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der
	    Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 38000000
            Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 38900000 Bewertungs- und Testinstrumente, 38540000
            Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
            Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
            Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
            Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist jeweils die in der Bestellung angegebene
	    Lieferadresse der bestellenden Dienststelle der Polizei oder Justiz im Land Niedersachsen
            oder im Freistaat Thüringen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12
              Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
              jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
	      um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 265 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
            Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
            Bieter in dem Vordruck  An?gaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
            Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
            Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
            Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
            Verpflichungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
            Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	    der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
            Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
            einem ande?ren berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter
            zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	    Kreditinstituts vorzulegen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRBY1/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 28/08/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
              Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
              Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
              /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
              Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
              Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
              Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Atemalkoholvortestgeräte
            Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
            unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
            Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
            öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen
            Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
            der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit
            umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21
            VgV) über die Lieferung von Atemalkohol-Testgeräten und Zubehör. Abrufberechtigt sind alle
            Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, alle
	    Dienststellen der Justiz im Land Niedersachsen und alle Polizeidienststellen im Freistaat
            Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der
	    Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 38000000
            Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 38900000 Bewertungs- und Testinstrumente, 38540000
            Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
	    Optionen:
              Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen
              Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
              Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
              Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist jeweils die in der Bestellung angegebene
	    Lieferadresse der bestellenden Dienststelle der Polizei oder Justiz im Land Niedersachsen
            oder im Freistaat Thüringen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12
            Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu
            jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils
	    um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
            Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
            Bieter in dem Vordruck  An?gaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
            Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
            Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
            Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
            Verpflichungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
            Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	    der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
            Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
            einem ande?ren berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter
            zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	    Kreditinstituts vorzulegen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	      /CXQ6YYHRBY1/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/08/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
            Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
            Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
            /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
            Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
            GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
            deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
            dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
            Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
            Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
            keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
            die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	    Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	    geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
            verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	    der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
            und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
            Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
            ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
            vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
            Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
            Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
            Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
	    Hannover
	    Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
            Postanschrift: Podbielskistraße 166
	    Stadt: Hannover
	      Postleitzahl: 30177
	      Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de
	      Telefon: +49 51189848102
	      Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
	    /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 60a55cc6-05cd-4b6a-827d-
	      f42d38b2a0f9-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Beschaffer
	      Beschreibung: Die Angebotsfrist wurde vom 31. Juli 2025 (10:00 Uhr) auf den 28. August
              2025 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen verlängert sich bis
	      zum 16. August 2025. Das Ende der Bindefrist verschiebt sich vom 7. Oktober 2025 auf den
	      04. November 2025
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wurde vom 31. Juli 2025 (10:00 Uhr) auf den
            28. August 2025 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen verlängert
	    sich bis zum 16. August 2025. Das Ende der Bindefrist verschiebt sich vom 7. Oktober 2025
	    auf den 04. November 2025
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 30/07/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f2d54c7-ef72-4391-9571-ef4101738cb8 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2025 11:51:34 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 145/2025
              Datum der Veröffentlichung: 31/07/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBY1/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.lzn.niedersachsen.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-501257-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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