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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung  Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF) - DEU-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 500611-2025 (ID: 2025073100394628663)
Veröffentlicht: 31.07.2025
*
  DEU-Wiesbaden: Deutschland  IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung  Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
   2025/S 145/2025 500611
   Deutschland  IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 
   Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
   OJ S 145/2025 31/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
	    Datenverarbeitung
	    E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
            Beschreibung: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische
            Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software (Rahmenvertrag)
	    Kennung des Verfahrens: 2d78bd95-dc9d-4e6d-b6d3-88a7d6b71788
	    Interne Kennung: VG-3000-2025-0021
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
	    Hilfestellung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 584 079,66 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 584 079,66 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
            Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss
	    dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des
            Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
            Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung
            geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden
            Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu
            Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	     Eigenerklaerung_Par_124_GWB ). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der
            Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz
              von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen
              in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833
              /2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
               Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) ausgefüllt mit seinem Angebot
	      einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
              Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei
               Erklaerung_Unternehmensdaten ). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie
              stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-
	      und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
              (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
              Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
	       Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
              im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung
              geschlossen (Datei  Vereinbarung_Auftragsverarbeitung  ). Der Bieter füllt die mit den
              Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den
              vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen
              technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf
              hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-
              organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle
              bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die
	      Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten
	      Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei
              der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main,
              vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
              gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
              dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
	      wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung. Das wirtschaftlichste Angebot wird
              anhand des additiven Bewertungsmodells ermittelt. Bei diesem Modell wird das Verhältnis von
	      Preis und Leistung als Summe zu einer Kennzahl  Z  errechnet: Z = L (Leistungspunkte) + P
              (Preispunkte) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-
              Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Summe der
	      Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor) des zu bewertenden Angebotes (maximal 300
              Punkte) P = Preispunkte für das zu bewertende Angebot (maximal 700 Punkte) Sämtliche vom
              Bieter im Preisblatt geforderten Preisangaben fließen in die Preispunkte (P) ein. Die Leistung
	      (L) wird in Form einer Punktzahl ermittelt, die sich aus der Bewertung nach der
	      Leistungsbewertungsmatrix ergibt.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
	    Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	    Korruption: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	     Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien
	     Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
	    Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB
	      und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Betrug: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	       Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	       Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe
	      Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	       Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien
	       Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
	      Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und  Eigenerklaerung_Par_124_GWB
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	      Verpflichtungen: Siehe Dateien  Eigenerklaerung_Par_123_GWB  und
	       Eigenerklaerung_Par_124_GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
	    Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen (im
            Fol-genden:  Auftraggeber ), hat im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung für alle Dienststellen
	    der hessischen Landesverwaltung einen elektronischen Zahlungsprozess (Electronic
            Payment, kurz:  E-Payment ) flächendeckend im Landesreferenzmodell Rechnungswesen
            (LRM) als Standard eingeführt. Durch das E-Payment-Verfahren können Bezahlvorgänge
	    schnell, effizient, online und in Echtzeit abgewickelt werden. Es gibt Zahlungspflichtigen des
            Auftraggebers die Möglichkeit, nach Ausfüllen und Abschicken eines webbasierten
              Antragsformulars oder bei Besuch eines Online-Shops die feststehende Bearbeitungsgebühr
	      direkt zu bezahlen und somit den sofortigen Antragsbearbeitungsprozess bei den
              Dienststellen anzustoßen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit des E-Payment-Verfahrens ist die
	      nachgelagerte Bezahlung, bei welchem die Zahlungspflichtigen die im Nachgang zur
              Antragstellung festgelegte Gebühr über einen Zahlungslink/QR-Code begleichen. Innerhalb
              der jeweiligen Buchungskreise werden die Zahlungseingänge den Vorgängen automatisch
              zugeordnet und in der Buchhaltung entsprechend verarbeitet. Die E-Payment-Funktionalität
              erfüllt nicht nur alle Anforderungen an die moderne Verwaltung, sie reduziert auch den
              internen Verwaltungsaufwand und trägt dazu bei, Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Der
              Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig alle üblichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen: z.
	      B. Kreditkarte, Girocard, Wallets (Google Pay, Apple Pay) und PayPal. Um diese
              Zahlungsmittel für Verfahren des Auftraggebers flächendeckend anbieten zu können, müssen
	      sie als Standard im LRM eingebunden sein, damit nicht jeder Buchungskreis eigene
              Funktionalitäten realisieren muss und es eine optimale Integration in das bestehende System
              gibt. Des Weiteren gibt es Einsatzszenarien für E-Payment in der hessischen
	      Landesverwaltung, in denen keine Anbindung an das Landesreferenzmodell
              Rechnungswesen vorgesehen ist. In diesen Fällen werden z. B. Point-of-Sales-Terminals
              (POS) eingesetzt. Für die vertragliche und technische Anbindung und Abwicklung dieser
	      Online-Bezahldienste ist ein Zahlungsdiensteprovider (im Folgenden:  ZDP ) erforderlich, der
              die elektronischen Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Akteuren wie Bürgerinnen
              und Bürgern, Behörden, Banken und Unternehmen abwickelt und diese Bankleistung erbringt.
              Ein ZDP ermöglicht es dem Auftraggeber, über eine einzelne Plattform oder Integration
	      zahlreiche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Er stellt die erforderliche Infrastruktur und
              Sicherheitsmaßnahmen bereit, damit diese Transaktionen sicher und effizient abgewickelt
              werden. Bislang haben die Buchungskreise ggf. Einzelverträge mit verschiedenen ZDPs
              abgeschlossen, um Zahlungsmittel im Rahmen des E-Payment-Verfahrens anzubieten. Hierfür
	      wird ein einheitlicher Rahmenvertrag zwischen einem ZDP und dem Auftraggeber
              geschlossen, um die gewünschten Zahlungsmittel flächendeckend den abrufberechtigten
              Dienststellen zu gleichen Konditionen und unter Berücksichtigung eines einheitlichen
              Sicherheits- und Datenschutzstandards zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den Diensten
	      des ZDP muss eine ausreichende Anzahl an sog. Point-of-Sale-Terminals beschafft werden.
              Hierbei handelt es sich um Kartenlesegeräte zur bargeldlosen und elektronischen
	      Zahlungsabwicklung an einem Verkaufsort (sog.  Point of Sale ) des Auftraggebers und aller
	      Abrufberechtigten des Rahmenvertrags. Der Leistungsgegenstand umfasst dabei die
	      Lieferung von POS-Systemen auf Kauf- oder Mietbasis, bestehend aus Hardware inklusive
              der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software und den erforderlichen
              Nutzungsrechten. Darüber hinaus sind weitere Dienstleistungen Gegenstand der
              Ausschreibung. Hierzu zählen die Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der Hardware,
              die Pflege der Software, die Zurverfügungstellung einer webbasierten Anwendung
              (Onlineportal) zum Reporting und zur Zahlungsüberwachung der Online-Abrechnung von
              Transaktionen sowie eine Schulungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten im
              Umgang mit den POS-Terminals und dem Onlineportal. Nähere Informationen sind der Datei
	       Leistungsbeschreibung  auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
	      Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72000000
	    IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
	    Optionen:
	      Beschreibung der Optionen: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines
	      Rahmenvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und einer sich
              anschließenden automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr, sofern der
	      Vertrag nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum
              Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf
	      von 4 Jahren nach Vertragslaufzeitbeginn.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 584 079,66 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 584 079,66 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert wird auf 12.584.079,66 Euro (netto) geschätzt.
            Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von
	    12.584.079,66 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden.
            Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer
            gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132
            GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon
            unberührt.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
            Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über eine
            Zertifizierung nach EN ISO 9001 bzw. eines gleichwertigen Nachweises für
            Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen. Es ist zudem eine Eigenerklärung zum
            Vorliegen eines gültigen Zertifikats über ein zertifiziertes Informationssicherheits-
	    Managementsystems (ISMS) einzureichen (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig). Bei
            Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei
	      Jahren (Stichtag	Ablauf der Angebotsfrist ), die nach Art und Umfang den nachfolgend
              aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Leistungen als Zahlungsdiensteprovider:
              oElektronische Zahlungsabwicklung für den Referenzauftraggeber zu den folgenden
	      Zahlungsmitteln: Kreditkarten (Visa, MasterCard, Eurocard, American Express, Discover,
	      DinersClub, UnionPay, JCB), Giro-card, Wallets (ApplePay, GooglePay), Anbindung Paypal
              ozentrale und organsierte Verarbeitung der Zahlvorgänge oVerwaltung eingegangener Gelder
              aus allen Transaktionen über ein Treuhandkonto des zukünftigen Auftragnehmers für den
              Referenzauftraggeber oBereitstellung eigener Konfigurationen für den Referenzauftraggeber,
              in welchen Auszahlungskonten des Referenzauftraggebers für die Auszahlung der
              transferierten Gelder hinterlegt werden können oRisikomanagement, Debitorenmanagement
	      oEchtzeit-Monitoring der empfangenen und verarbeiteten Transaktionen; Bereitstellung eines
              webbasierten Reporting-Tools mit der Möglichkeit des Referenzauftraggebers, jederzeit (auch
              einzelne) datenschutzkonform Transaktionen aufzurufen und zu überprüfen
              oDatenübertragung und -verarbeitung per Webservice durch Anbindung des
	      Zahlmittelanbieters oAuthentifizierung von Zahlungspflichtigen im Rahmen des
              Transaktionsmanagements oAcquiring-Dienste oPOS-Netzbetrieb Leistung POS-Terminals:
              oLieferung von mobilen und stationären POS-Terminals auf Kauf- oder Mietbasis, inkl. der
              zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software, erforderlichen Nutzungsrechten
	      oDienstleistungen: Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der POS-Terminals,
              Beseitigung von Störungen im POS-Netzbetrieb, Pflege der Software, Bereitstellung eines
              Service-Hotline-Dienstes, Schu-lungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten
              Umfang: oLeistungsumfang Zahlungsdienstleistung: Transaktionsvolumen mind. 40.000.000 
              pro Jahr; mind. 3.500.000 Transaktionen pro Jahr oLeistungsumfang POS-Geräte: Mind. 50
              Geräte pro Kunde innerhalb der letzten drei Jahre Die aufgeführten Anforderungen an die Art
              und den Umfang können, müssen jedoch nicht, durch jede einzelne Referenz abgedeckt
              werden. Die Referenzen in ihrer Gesamtheit müssen hingegen alle aufgeführten
              Anforderungen an die Art und den Umfang erfüllen. Beispiel: Aus Referenz 1 geht hervor,
              dass der zukünftige Auftragnehmer für seinen Kunden lediglich die elektronische
              Zahlungsabwicklung für die Zahlungsmittel  Wallets  und  Girocard  übernommen hat. Der
              Referenz 2 lässt sich jedoch entnehmen, dass der zukünftige Auftragnehmer für einen
              anderen Kunden die Zahlungsabwicklung für die übrigen Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal)
              übernommen hat. Der zukünftige Auftragnehmer kann folglich nachweisen, dass er
              grundsätzlich in der Lage ist, alle geforderten Zahlungsmittel anzubieten. (Datei  Referenzen
              auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des
              Erklärenden namentlich anzugeben.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Es ist die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalenten in den letzten drei
              abgelaufenen Geschäftsjahren offenzulegen (2022, 2023, 2024). Die Beschäftigtenanzahl von
              Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Beschäftigtenzahlen etwaiger
              Unterauftragnehmer werden der Beschäftigtenzahl der Bieter hinzuaddiert. Sollte das
	      Unternehmen des Bieters erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden
              Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder dem Datum der
              Tätigkeitsaufnahme zu machen. Der Bieter hat die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten,
              die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, anzugeben. Der Bieter muss mindestens 25
              Beschäftigte im projektrelevanten Umfeld beschäf-tigen, wovon mindestens 15 für das Projekt
              zur Verfügung stehen. Zudem muss er die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten
              offenlegen, die für das Projekt zusätzlich hinzugezogen werden können. Im projektrelevanten
              Umfeld ist beschäftigt, wer als Mitarbeiter des Bieters beispielsweise die Bereiche der
	      Zahlungsabwicklung, des Risiko- oder Debitorenmanagements oder des POS-Netzbetriebes
              betreut. Hiervon ausgenommen sind solche Beschäftigte, die ausschließlich mit allgemeinen
	      Serviceleistungen (Empfang, Hausmeister- oder Sicherheitsdienste etc.) betraut sind. Bei
              Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erfor-derlich. Erfüllt
	      der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren
	      ausgeschlossen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Bieter legt eine Zusage in Textform gem. § 126b BGB vor (Datei
               Zusage_HPV  auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine
              Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits
              vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall min-
              destens: für Personenschäden 2.000.000  für Sachschäden 2.000.000  für
              Vermögensschäden 2.500.000  betragen. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle
              Versicherungsfälle pro Schadensart eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das
	      Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme pro Schadensart begrenzt. Bei
	      Bietergemeinschaften ist nur die schrift-liche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds
	      zwingend erforderlich. Weicht der bestehende Versicherungsschutz von diesen Vorgaben
              negativ ab, ist eine Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen, wonach die
              bestehende Versicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird. Kann eine
              Haftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungshöhe je Schadensfall nicht
	      nachgewiesen werden, hat der Bieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung in der
              geforderten Höhe bei Zuschlagserteilung abzuschließen. Dies hat der Bieter durch Vorlage
	      einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Der Bieter muss eine Erklärung zum gesamten Umsatz des Unternehmens in
              den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren abgeben (2022, 2023, 2024), sofern das
              Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B.
              Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Es wird ein
              Mindestjahresumsatz von 5.000.000,00 Euro je Jahr gefordert. Zusätzlich ist der
              Jahresumsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Dienstleistungen
	      als ZDP im elektronischen Zahlungsverkehr, Bereitstellung von POS-Terminals, sowie
              hardwarenahe Dienstleistungen), darzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer
	      Bietergemeinschaft werden addiert. Umsatzzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden den
	      Umsatzzahlen von Bewerbern hinzuaddiert. Sollte der Bieter erst seit weniger als drei Jahren
              am Markt tätig sein, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit
              Unternehmensgründung oder seit dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen. Es ist
              zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das
	      betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sind die
              Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich. Erfüllt der Bieter diese Anforderung
	      nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Es ist eine Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der
              BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 Payment Service
	      Directive 2 nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Einreichung des Angebots vom Bieter zu
	      erbringen und muss erkennen lassen, auf welche Zahlungsdienste sich die Erlaubnis nach
	      dem ZAG erstreckt.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Der Bieter muss mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister oder anderen Berufsregistern einreichen, soweit die Eintragung für den
              jeweiligen Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der
              Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist,
              an dem die Angebotsfrist endet. Die Vorlage einer Kopie genügt.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Bewertungsmatrix
	    Beschreibung: Bewertungsmatrix
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 30,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preisblatt
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f486d8dd-
	    136aa10919393b7c
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des §
	    56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 20/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter
	    sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
            Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
             Verpflichtungserklärung_oeff_AG  zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem
	      Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem
              Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte,
              die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt
	      sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	    Darmstadt
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
            Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
            Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
            Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
	    Datenverarbeitung
	    Registrierungsnummer: DE 113823665
            Postanschrift: Mainzer Straße 29
	    Stadt: Wiesbaden
	      Postleitzahl: 65185
	      Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
	      Telefon: +49 611340 0
	      Fax: +49 611340 1150
	      Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
	      Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
	    Darmstadt
	    Registrierungsnummer: DE 812056745
            Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
	    Stadt: Darmstadt
	    Postleitzahl: 64283
	    Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
	    Telefon: +49 6151-126603
	    Fax: +49 611 327648534
	    Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 36c46f24-dfac-4564-8f5d-
	      5c52135550a1-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Veröffentlichung
              Beschreibung: Die Angebotsfrist wird bis zum 20.08.2025, 10:00 Uhr verlängert.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0000
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c487558-32ff-4b3f-86dc-f17fff0f09bd - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2025 14:51:40 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 145/2025
              Datum der Veröffentlichung: 31/07/2025
Referenzen:
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f486d8dd-136aa10919393
b7c
https://www.rp-darmstadt.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-500611-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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