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Ausschreibung: VE2 Metall- und Verglasungsarbeiten Neubau -SLZ Brilon - DEU-Brilon
Verglasungsarbeiten
Dokument Nr...: 496439-2025 (ID: 2025072901005224281)
Veröffentlicht: 29.07.2025
*
  DEU-Brilon: Deutschland  Verglasungsarbeiten  Offenes Verfahren: VE2
Metall- und Verglasungsarbeiten Neubau -SLZ Brilon
   2025/S 143/2025 496439
   Deutschland  Verglasungsarbeiten  Offenes Verfahren: VE2 Metall- und Verglasungsarbeiten
   Neubau - SLZ Brilon
   OJ S 143/2025 29/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
	    E-Mail: submission@brilon.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Offenes Verfahren: VE2 Metall- und Verglasungsarbeiten Neubau - SLZ Brilon
            Beschreibung: Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS)
	    und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF)
            festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt
	    wurde. Die Metall- und Verglasungsarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen
	    sich auf den Neubaucluster des Petrinums. Bei diesem handelt es sich um ein
            Stahlbetonskelettbau mit Stahlbetondecken und nichttragenden Außenwänden. Die
            Außenwände im EG werden massiv gemauert, die Außenwände in den Obergeschossen
            werden anschließend in Holzrahmenbau errichtet und in den Decken aus Stahlbeton verdübelt
	    /verschraubt.
	    Kennung des Verfahrens: 103f9ca7-e4b4-49f0-86d6-193930d9797b
	    Interne Kennung: 25-08-12-084
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45441000 Verglasungsarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT9ER574A Gem. § 11 VOB/A
            der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch
            zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen.
            Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt;
            etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich
              über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen
              Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der
	      Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de
	      /metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Bei
	      den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-
	      Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und
              Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird
              Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mindestens als lesbare PDF-Version zurück
              benötigt. Die Abgabe einer zusätzlichen GAEB-Datei ist erwünscht. Bitte beachten Sie, dass
              wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei
              nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-
	      Version hochgeladen haben.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind
	    danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
	    wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung,
            Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung,
	    Menschenhandel usw.)
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
            u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
	    Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
	    Bestechung.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
            GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
            Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
            Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
            Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
            Betrug: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und
            terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
	    Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
            Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
            bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
            Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
            335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
            StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
            123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	    (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	    Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtentrichten von
            Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4
	    GWB).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach der
	      Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen
	      vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen
              umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
              Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
	      GWB)
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
              eingestellt hat. (§ 124 GWB)
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des
              betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische
              Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört,
              die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige
	      Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 -
	       Forposta , Rn. 27.) Schwer  ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde
              und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK
	      Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
	      Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
              gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
	      I Nr. 4 GWB geregelt.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
              Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
              Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
              wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
	      Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
              gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
	      I Nr. 4 GWB geregelt.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Offenes Verfahren: VE2 Metall- und Verglasungsarbeiten Neubau - SLZ Brilon
            Beschreibung: Die Treppenhäuser erhalten eine Sonnenschutzverglasung in den Unterrichts-
            und Büroräumen wird ein Textil-Screen als Sonnenschutz vorgesehen. In dem Gebäude
            werden sechs Jahrgangscluster (dreizügig) untergebracht. Ca. Massenübersicht: - Fenster in
            unterschiedlichen Größen 48 St - Außentüren in unterschiedlichen Größen 4 St - Innentüren in
            unterschiedlichen Größen 15 St - Fensterbank 193 m - Textil-Screen-Kästen in
            unterschiedlichen Längen 45 St
	    Interne Kennung: 25-08-12-084
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45441000 Verglasungsarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Weitere Informationen zur Verlängerung: § 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass
            Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine
            Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung
            handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der
            Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag
	    unterscheidet.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Ausführungsdauer: 1,5
            Kalenderwochen Ausführungsbeginn: Vsl. Mittel Februar 2026; Aufforderung zu beginnen
            gem. §5 VOB/B innerhalb von 12 Tagen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
            Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung): Angaben über die Ausführung von mindesten 3 Referenzen in den letzten
            fünf abgeschlossenen Kalender-jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
            sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem ähnlich hohen oder höheren
            Schwierigkeitsgrad der technischen Ausführung der angegebenen Referenzen. Die
            Auftragssummen der Referenzen müssen einen ähnlichen oder höheren Betrag ausweisen.
	    Eine der drei Referenzen muss zwingend aus dem Bereich Schul- und Bildungsbau
            (einschließlich Kindertagesstät-ten) oder Büro- und Verwaltungsbau oder allg. öffentliche
	    Bauten stammen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des
            Bieters unter Angabe folgender Inhalte erfolgen. Ansprechpartner; Art der ausgeführten
            Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung
            des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
            der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf.
            stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
            Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) ggf. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
            einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
	    (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
	    ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eige-nem
            Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
            Ausfüh-rung der Leistung. Als Auftraggeber ist der Bauherr zu verstehen,
	    Referenzbescheinigungen durch General-unternehmer oder Hauptauftragnehmer sind durch
            Bescheinigungen des eigentlichen Bauherren zu ergän-zen unter Angabe deren Kontaktdaten.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
	      Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das Unternehmen
              zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3
              GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen
	      zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
              Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen; -
              Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen,
              betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von
              Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
              (Siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 )
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
	      vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
              anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Vom Bieter ist ein Nachweis seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit
	      Angebotsabgabe vorzubringen. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung
              beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/
              oder Vermögensschäden.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein
              Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
	      abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/
              Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den
              Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels
              Eigenerklärung vorzulegen) - Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-
	      Nummer im Formblatt 213 angegeben haben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0Y4JYT9ER574A/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT9ER574A
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0Y4JYT9ER574A
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
	    Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro
            hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die
            Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in
            Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines
            Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der
            übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von
	    3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
            Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht
	    erlaubt.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 12/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der
            zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
            Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
            nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
	    Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug
            genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:  oder gleichwertig , immer
            gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und
            Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit
            gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Stadtverwaltung Brilon
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Brilon
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
	    Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
	    Postanschrift: Am Markt 1
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: submission@brilon.de
	    Telefon: +49 2961794103
	    Fax: +49 2961794108
	    Internetadresse: https://www.brilon.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	    Registrierungsnummer: 05515-03004-07
            Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
            Stadt: Münster
	    Postleitzahl: 48147
            Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
	    Telefon: +49 2514111691
	    Fax: +49 2514112165
	    Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
	    /vergabekammer_westfalen/index.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 03ef9fdf-c527-4d27-baec-
	      b74c850d5fac-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Aufgrund von Bieterfragen wurde das LV ergänzt
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Leistungsverzeichnis wurde um einzelne Positionen ergänzt:
	    10.01 Technische Bearbeitung inkl. Statik 20.02, 20.10, 20.25 RWA Zentrale Die jeweils
	    nachfolgenden Positionsnummerierung haben sich entsprechend verschoben. Bei den
            Positionen 20.03, 20.04, 20.11, 20.12, 20.25,20.26 wurden die Stückzahlen und
            Fensternummern überprüft und angepasst.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 28/07/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b948b5b8-a2b3-44de-9f55-c9b1988054ac - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 08:12:42 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 143/2025
              Datum der Veröffentlichung: 29/07/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.brilon.de/
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT9ER574A
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT9ER574A/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-496439-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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