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Ausschreibung: Deutschland  Baustelleneinrichtung  Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau -VE 301 Baustelleneinrichtung - DEU-Göttingen
Baustelleneinrichtung
Dokument Nr...: 494436-2025 (ID: 2025072900485922941)
Veröffentlicht: 29.07.2025
*
  DEU-Göttingen: Deutschland  Baustelleneinrichtung  Feuerwehrtechnische
Zentrale Ebergötzen, Neubau -VE 301 Baustelleneinrichtung
   2025/S 143/2025 494436
   Deutschland  Baustelleneinrichtung  Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE
   301 Baustelleneinrichtung
   OJ S 143/2025 29/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göttingen
	    E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 301 Baustelleneinrichtung
            Beschreibung: Sicherheitseinrichtungen, Baustellenverkehr und Lagerflächen,
	    Containeranlagen, Bauwasser, -strom, -beleuchtung, Bauschild, Bauzwischenreinigung
	    Kennung des Verfahrens: c1e9254a-7fa5-4fd7-9063-a9458aa7fe33
	    Vorherige Bekanntmachung: 2d3f247d-41f4-49ce-82ef-4dfef460f295-01
	    Interne Kennung: 2505001
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Herzberger Str.
            Stadt: Ebergötzen
	    Postleitzahl: 37136
            Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYTBKZQL9Y Mehrere
            Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als  weiteres Hauptangebot  separat
	    auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen
            geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen. Die Anzahl der eingereichten Nebenangebote
            ist im VHB 213 bzw. VHB 633 an bezeichneter Stelle aufzuführen. Etwaige Nebenangebote
            müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
            Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim
            Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Den elektronischen
            Angeboten sollte zusätzlich die GAEB-Datei im x84-Format angehängt sein. Angebote in den
            Formaten x.off und x.ink können nicht geöffnet werden. Die elektronische Rechnungsstellung
	    wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende
              Mailadresse: rechnung_80@landkreisgoettingen.de Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im
	      Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im
              VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
            (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	    dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
            129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
	    Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
	    (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
            nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
            Betrug: (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. §
	    263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
            Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
            ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
            sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
            die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
              internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
              bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch
              eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
              wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
              Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: (§ 123
              Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat,
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: (§ 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
	      Unternehmens infrage gestellt wird.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: (§ 124
              Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
	      bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: (§ 124 Abs. 1 Nr. 5
              GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: (§ 124 Abs. 1
              Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: (§ 124 Abs. 1
              Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9.
              der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 301 Baustelleneinrichtung
	    Beschreibung: Baustelleneinrichtung: ca. 1.800m3 Baustellenverkehr-, Lager- und
            Aufstellfläche, Besprechungs- und Sanitärcontainer, Bauschild, Baustrom- und
            Bauwasseranschluss, Baubeleuchtung, Bauschild, ca. 646m Bauzaun, Video-Überwachung
	    Interne Kennung: 2505001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Herzberger Str.
            Stadt: Ebergötzen
	    Postleitzahl: 37136
            Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 662 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	    Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 2d3f247d-41f4-49ce-82ef-4dfef460f295-01
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Vorherige
	    Bekanntmachung auf TED: 2d3f247d-41f4-49ce-82ef-4dfef460f295-01
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Eignung - VHB-Vordruck
            124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der Eignung reichen Sie bitte
	    den anliegenden VHB-Vordruck 124 mit ihrem Angebot ein.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXTWYYDYTBKZQL9Y/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTBKZQL9Y
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXTWYYDYTBKZQL9Y
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten.
              Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 4 der Besonderen Vertragsbedingungen
              (VHB 214). - Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ergibt
	      sich aus Nummer 5 der Besonderen Vertragsbedingungen (VHB 214).
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A
              bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 03/09/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Urkalkulation (
              mittels Eigenerklärung vorzulegen) - VHB 223 Aufgliederung der Einheitspreise ( mittels
              Eigenerklärung vorzulegen)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für
	    Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160
            Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls
            unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
            zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der
            Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
              schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren
              Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
              Göttingen
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
	      Bauen und Digitalisierung
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Göttingen
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göttingen
	    Registrierungsnummer: DE 308 703 297
            Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
            Stadt: Göttingen
	    Postleitzahl: 37083
            Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de
	    Telefon: +49 5515252312
	    Fax: +49 5515252537
	    Internetadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium
            für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Vergabekammer Lüneburg - Rechtsbehelfsstelle
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153306
	    Fax: +49 4131152943
	    Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
	    /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14d94151-e8b9-477f-94d3-65fff16c4eee - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 08:38:52 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 143/2025
              Datum der Veröffentlichung: 29/07/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTBKZQL9Y
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTBKZQL9Y/documents
https://www.landkreisgoettingen.de
http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-494436-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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