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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen - DEU-Kitzingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 493102-2025 (ID: 2025072801031921126)
Veröffentlicht: 28.07.2025
*
  DEU-Kitzingen: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen
der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises
Kitzingen
   2025/S 142/2025 493102
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen
   OJ S 142/2025 28/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kitzingen
	    E-Mail: oepnv@kitzingen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises
	    Kitzingen
            Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
            Bussen im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen ab dem 01.07.2026. Bei den zu
            vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien:  Linie 301 (Kitzingen 
            Rottendorf  Würzburg)  Linie 307 (Kitzingen  Iphofen - Scheinfeld)  Linie 319
            (Schülerverkehr Kitzingen  Iphofen  Scheinfeld)  Linie 322 (Iphofen  Dornheim 
            Nenzenheim)  Linie 323 (Iphofen  Willanzheim  Hüttenheim)
	    Kennung des Verfahrens: 3a636a4b-d097-4f71-a045-19e694b47879
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Kitzingen (DE268)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
              Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
              auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
	      derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
              nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
              durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
              in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
              hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
              Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
              wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	      vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
              Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
              vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	      begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
	      Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem
              hat der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
              /2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
	      Ukraine destabilisieren abzugeben.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 3 des Landkreises
	    Kitzingen
            Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
            Bussen im Linienbündel 3 des Landkreises Kitzingen ab dem 01.07.2026. Bei den zu
            vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien:  Linie 301 (Kitzingen 
            Rottendorf  Würzburg)  Linie 307 (Kitzingen  Iphofen - Scheinfeld)  Linie 319
            (Schülerverkehr Kitzingen  Iphofen  Scheinfeld)  Linie 322 (Iphofen  Dornheim 
            Nenzenheim)  Linie 323 (Iphofen  Willanzheim  Hüttenheim)
	    Interne Kennung: LOT-0001 E85693439
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Kitzingen (DE268)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
            Beschreibung: 1) Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
	    vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Die wirtschaftliche und
            finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung
	    des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
            Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter
            gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
              speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
	      Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
              Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
              geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden
              und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
              beachtet. Als Mindestbedingung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gilt
              zusätzlich: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe selbst Verkehrsleistungen im
              Linienverkehr nach § 42 PBefG (nicht: § 42a, § 43 oder § 44 PBefG!; als
	      Genehmigungsinhaber oder Subunternehmer) mit mindestens 3 eigenen (d. h. im Eigentum
              des Bieters stehenden oder geleasten) Fahrzeugen erbringen. 2) 2) Bieter können sich zum
	      Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
              Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich
              und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung
              mit dem Dritten, auf essen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
              Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
              tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
              (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
              Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
              es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
              Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit
              den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
              Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des §
	      3 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die
              Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
              können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
	      entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
	      des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
              Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
              Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
	      Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
              Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
              Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
              auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: 1) Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
              wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	      laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
              ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	      und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
              durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
              unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
              gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
	      dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
              dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
              und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
              Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
              Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
              Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
              dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
              zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
              finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
              Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
              berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
              beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
              das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
              entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung
              einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
              einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw.
              der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
	      der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
              unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
              gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
              Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
              beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
              der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
              der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
              auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E85693439
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E85693439
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 01/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kitzingen
	    Registrierungsnummer: 09-0368142-02
	    Postanschrift: Kaiserstr. 4
	    Stadt: Kitzingen
	    Postleitzahl: 97318
	    Land, Gliederung (NUTS): Kitzingen (DE268)
	    Land: Deutschland
              Kontaktperson: Landratsamt Kitzingen - Wirtschaftsförderung, Tourismus, ÖPNV, BNE,
	      Klimaschutz
	      E-Mail: oepnv@kitzingen.de
	      Telefon: +49 93219281101
	      Fax: +49 93219281199
	      Internetadresse: https://www.kitzingen.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: 09-0358002-61
	    Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91522
	    Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	    Telefon: +49 981531277
	    Fax: +49981531837
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 44815366-28ee-48d4-8135-2a1b944560d5 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 17:33:49 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
https://www.kitzingen.de
https://www.subreport.de/E85693439
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-493102-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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