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Ausschreibung: Transport und Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) - DEU-Duisburg
Bitumen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 492958-2025 (ID: 2025072801013320975)
Veröffentlicht: 28.07.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen  2025- 0513: Transport und Verwertung von
kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301)
   2025/S 142/2025 492958
   Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen  2025-
   0513: Transport und Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301)
   OJ S 142/2025 28/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: 2025-0513: Transport und Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV
	    170301)
            Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die Stadt Duisburg und ggfs. weitere
            öffentliche Bauherren führen Straßen- sowie Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet
            Duisburg durch. Diese können durch die jeweiligen AG s alleine oder in verschiedenen AG-
            Konstellationen beauftragt werden: - Straßenbau im Namen und für Rechnung der Stadt
            Duisburg - Straßenbau durch WBD-AöR - Kanalbau durch WBD-AöR zusätzlich die Optionen -
            Straßenbau - Beauftragung durch Stadt Duisburg direkt (ohne WBD-AöR Beteiligung - Weitere
            öffentliche und private Bauherren im Stadtgebiet Duisburg, z.B. Straßen.NRW,
            Erschließungsträger, Investoren die sich des Vertrags bzw. der Konditionen des Vertrags
            bedienen könnten. Auch hier sind Abfälle zu entsorgen, die im Stadtgebiet anfallen und letzten
            Endes der Stadt Duisburg zuzurechnen sind. Bei den vorgenannten Maßnahmen fallen
            kohlenteerhaltige Bitumengemische, AVV-Nr. 170301, an. Dieser gefährliche Abfall ist einer
            ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung zuzuführen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die
	    Abholung der an den Baustellen anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV
	    170301) sowie deren Transport zu einer Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und die
            anschließende ordnungsgemäße Aufbereitung/Verwertung für den Leistungszeitraum vom
	    01.01.2026 - 31.12.2027. Die Ausschreibung besteht aus 5 Positionen Pos. 10: Aufbereitung
	    /Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) Pos. 20 - 50: Transport
	    von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) in unterschiedlichen Fahrzeugen
	    und Containern
	    Kennung des Verfahrens: 35f3daef-5e1e-45cc-9447-b9b50b185f3d
	    Interne Kennung: 2025-0513
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
            anderen Abfällen
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113610 Bitumen, 90510000 Beseitigung und Behandlung von
              Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Stadtgebiet Duisburg
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTLD7DQWQ Die
            Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
            Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
            von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
            Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
            daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
	    auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
            Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
            22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
            Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
            Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
            Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
	    vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
            wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
	    Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
            Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
	    vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	    129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
            Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
            Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
            allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
            nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
	    resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
            Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	    Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
            zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
            (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	    aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	    ausgeschlossen.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	    (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
              Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
              wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
              Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
	      123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
              ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert..
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 2025-0513: Transport und Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV
	    170301)
            Beschreibung: Bereitstellung von Sattelzügen/LKW sowie die Gestellung von Absetz- und
	    Abrollcontainern zur Aufnahme der anfallenden kohlenteerhaltigen Bitumengemische (AVV
	    170301) und Abtransport der anfallenden Mengen von den Baustellen im Stadtgebiet Duisburg
            bis zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage sowie deren ordnungsgemäße Aufbereitung
	    /Verwertung. Die abzutransportierenden und aufzubereitenden Mengen stellen sich im
	    Leistungszeitraum wie folgt dar: - ca. 40.000 Tonnen [t] kohlenteerhaltige Bitumengemische
            AVV-Nr. 170301 sowie Anzahl der durchzuführenden Transporte: - ca. 2.060 Stück [LE] Die
	    Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe
            und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in
	    der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung
            einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Hinweis:
            Der Aushub der kohlenteerhaltigen Bitumengemische sowie das Beladen der Sattelzüge/LKW
            bzw. Container ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Diese Arbeiten führt die
	    mit den jeweiligen Bauarbeiten beauftragte Firma durch.
	    Interne Kennung: 2025-0513
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113610 Bitumen, 90510000
            Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90514000
            Recycling von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Stadtgebiet Duisburg
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: August 2027
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
              für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - a) Eintragung in das Berufs- oder
            Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat
	    mittels Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sowie, dass das Unternehmen im
	    Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug oder, sofern ein
            Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels entsprechender Eigenerklärung, dass ein
	    Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist oder dass das Unternehmen in das
	    Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das
	    Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. b) Nachweis
            einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
            Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von
	    kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
            hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert
	    ist.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung des / des
	      Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen
	      Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) b)
              Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen -
              siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der
	      Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
              Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für
              Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden
              betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie
              einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Nachweis einer gültigen
              Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für
	      das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV
              170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
              Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
              zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
	      vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
	      Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage
              2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
              Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
              technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2,
              Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der
              Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der
              ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung: Sonstige und besondere Bedingungen - a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
	      anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder
              Präqualifikation oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung
              von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
              Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
              Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
	      Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
              08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt  Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
              EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von
	      kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
              hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert
	      ist.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YRTYTLD7DQWQ/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLD7DQWQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYTLD7DQWQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
              Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die
              Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den
              Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle
              eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation
              oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
              Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
              Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
              Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
	      Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
              08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt  Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
              EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
              Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von
	      kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
              hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
              vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und
              Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
              netto. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden und sind in der
	      Anlage 1 - Checkliste - unter dem Punkt  Zahlungsbedingungen  anzugeben. Die offerierte
              Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 1.6.2.1 der kaufmännischen Vorbemerkungen in die
	      Angebotsbewertung ein.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
            richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
              Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: DE252359155
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 2032837925
	    Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: +49 2211473045
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	      Stadt: Duisburg
	      Postleitzahl: 47051
	      Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	      E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	      Telefon: +49 203283986469
	      Internetadresse: https://www.duisburg.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bdc84b8e-f3d6-4132-be01-e476d5d589d1 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2025 13:23:13 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLD7DQWQ
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLD7DQWQ/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-492958-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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