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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Vergabe MS 365 Lizenzen - DEU-München
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 492797-2025 (ID: 2025072801010120907)
Veröffentlicht: 28.07.2025
*
  DEU-München: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Vergabe
MS 365 Lizenzen
   2025/S 142/2025 492797
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Vergabe MS 365 Lizenzen
   OJ S 142/2025 28/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
	    E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
            Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
	    subventionierten Auftrag vergibt
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Vergabe MS 365 Lizenzen
            Beschreibung: Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG e.
            V.) sucht für einen noch zu gründenden Rechtsträger in der Rechtsform einer GmbH einen
            Dienstleister, welcher MS Office Produkte andient und darüber hinaus eine zentrale
            Lizenzverwaltung zur Verfügung stellt. Diese muss vom CTC (dazu sogleich) selbst verwaltet
            werden können. Die Abrufberechtigung unter dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag
            besteht somit sowohl für MPG e.V. als auch für den noch zu gründenden Rechtsträger CTC.
	    Kennung des Verfahrens: 63059c57-fd06-4818-a11b-27bc1d457ced
	    Interne Kennung: 065/25-2
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: siehe C.1_Leistungsbeschreibung
     2.1.3. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 200 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5XQ8
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des
	      Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a
              des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
	      Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
              Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
              Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des
              Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
              Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des
              Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
              (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
              Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung
              von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet
              worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder
	      sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem
              Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren
	      der Liquidation befindet.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Vergabe MS 365 Lizenzen
	    Beschreibung: Im Jahr 2025 sollen die Lizenzen auf Monatsbasis angeboten werden und
            abgerufen werden können. Die Lizenzen sollen somit je nach Bedarf hinzugebucht oder
            abgekündigt werden können. Alle monatsweise im Jahr 2025 beauftragten Lizenzen enden
            ohne weiteres Zutun des Auftraggebers mit Ablauf des 31.12.2025 Der Abruf der Lizenzen für
            die Jahre 2026 bis 2029 soll jährlich zum Anfang des Jahres nach und nur in dem Fall der
            Gewährung der Haushaltsmittel erfolgen. In den Jahren 2026 - 2029 sollen die Lizenzen auf
	    Jahresbasis (stets mit Enddatum 31. Dezember) angeboten werden. Der Auftraggeber plant
            hierzu, ab dem 01.01.2026 Jahresabonnements abzuschließen und einzelne Nutzer in der
            oben beschriebenen Menge, ggf. auch unterjährig, zu diesen hinzuzufügen. Es ist derzeit
            vorgesehen, für vorübergehend und unterjährig beschäftigte Personen Monatslizenzen zu
            beschaffen. Auch für den Fall eines unterjährigen Aufwuchses der Beschäftigtenzahl behält
	    sich der Auftraggeber die Beschaffung von Monatslizenzen vor.
	    Interne Kennung: 065/25-2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: siehe C.1_Leistungsbeschreibung
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 4 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber
            und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz
	    machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst
            Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
	    Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
            nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die
            Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist
            /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
            und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
            Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
            Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	    Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
              voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7).
              Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
	      Bietergemeinschaft.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter
	      bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an
              Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung
              (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
	      Bietergemeinschaft.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
              Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
              welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
              tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den
	      betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
              finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
              erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er
              die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
	      Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
              Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden bis
              250.000 EUR, Sachschäden bis 250.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch
              Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, bis 1.000.000 EUR EUR. Als
              versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer
	      nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt (Softwaredienstleistung) Der Nachweis erfolgt
              durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung von
              Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist
              mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
	      bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
	      Beschreibung: Bei dem Bieter muss es sich um einen akkreditierten Microsoft Licensing
	      Solution Partner (LSP) oder einen direkten oder indirekten Cloud Solution Provider (CSP) von
              Microsoft handeln. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Der Nachweis ist
              mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
	      Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
              sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
              Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
              AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
	      der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht; in
              diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
              Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
	      Informationen
	      Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber
              und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich,
              schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten
              vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses
              Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung
              rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.
              7), wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu
              verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
              jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
              Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
              Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
	      Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Informationssicherheit
	      Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber
              und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter
              verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt
              durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
              Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
              /die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
              der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
	      dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
	      Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber
              und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
	      833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
              2022 betroffen sein ( Russland-Erklärung ). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen
              (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
              jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
              Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
              Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
	      Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5XQ8
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5XQ8
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5XQ8
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird auf folgende
            Auftragsausführungsbedingungen, welche im oberen Teil beschrieben sind verwiesen. 1)
            Verschwiegenheitspflicht 2) Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz 3)  Russland-Erklärung
	    4) VS-Bestimmungen
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung:
	      Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
              Höchstzahl der Teilnehmer: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird
            hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer
            zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
            § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
            der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
            gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
            der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-
            Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung
	    der Wissenschaften e. V.
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
	    Registrierungsnummer: DE129517720
            Postanschrift: Hofgartenstraße 8
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80539
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
	    E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
	    Telefon: +49 341238203-00
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: DE811335517
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80534
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
	      Telefon: +49 892176-2411
	      Fax: +49 892176-2847
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: be8bdde2-6804-4e6e-a4f8-
	      eaa80af61c08-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Der Auftraggeber hat die Vergabeunterlagen geringfügig
            angepasst: - Die Schätzung des Lizenzbedarfs hinsichtlich der Copilot-Lizenz wurde verändert
            (Jahres- anstelle von Monatslizenzen). - Es wurden vertragliche Regelungen zur Vergütung
            geändert. Aufgrund der neuen Informationen wurde die Angebotsabgabefrist verlängert, damit
            alle Unternehmen Kenntnis von den neuen Informationen und Änderungen nehmen können.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 25/07/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d7c6fda-308d-44f1-b44e-e4f3e4b1d34e - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2025 14:24:34 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5XQ8
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5XQ8/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-492797-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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