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Ausschreibung: Deutschland  Gipskartonarbeiten  Trockenbauarbeiten -Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15 - DEU-Ohlstadt
Wärmedämmarbeiten
Gipskartonarbeiten
Dokument Nr...: 491965-2025 (ID: 2025072800514819798)
Veröffentlicht: 28.07.2025
*
  DEU-Ohlstadt: Deutschland  Gipskartonarbeiten  Trockenbauarbeiten
-Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
   2025/S 142/2025 491965
   Deutschland  Gipskartonarbeiten  Trockenbauarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
   OJ S 142/2025 28/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
	    E-Mail: info@ohlstadt.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Trockenbauarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
            Beschreibung: Baubeschreibung:Das Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden
	    Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus dem Abbruch und dem
            Ersatzneubau der Gebäudeteile auf Fl.Nr. 47, sowie auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem
            Holzbau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen.Auf den oberirdischen Bereich entfallen im
            ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum.Das
            Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere
            Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-
            Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei
            Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene.Es wird gemäß
            Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3zugeordnet.Der Gebäudeneubau wird als
            Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil konnte nicht erhalten
	    und saniert werden und musste daher aufgrund statischer Bedenken abgebrochen werden.
            Dieser Gebäudeteil wird als typologisch entsprechender Ersatzneubau monolithisch
	    aufgemauert.AufgabenbeschreibungGegenstand der Beschaffung sind die Trockenbau- und
            Dämmarbeiten für beschriebenes Bauvorhaben.Beschreibung der Beschaffung:
            BaustelleneinrichtungVorbereitende Maßnahmen, Untergründe reinigen,
            SchutzabdeckungDokumentation (Brandschutzunterlagen)Gerüst für Arbeiten >3,
            50mHolzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Tiefgaragendecke, Dicke 100mm, Plattenformat
            ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen (Unterzüge und Stützen) und
            Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca. 320m²Holzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Wände,
	    Dicke 100mm, Plattenformat ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen
            (Öffnungen, Unterzüge und Stützen) und Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca.
            90m²Doppelständerwände als Wohnungstrennwand, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK
            aus Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm,
            unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB,
            gesamt ca. 160m²Doppelständerwände, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK aus
            Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche
            Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca.
            200m²Einfachständerwand, d= 150mm, einschl. Dämmschicht, UK aus Stahlblechprofilen,
            Einfachständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis
            3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 375m²Freistehende
              Vorsatzschale und Schachtwände, verschiedene Wandstärken, einseitig beplankt, einschl.
              Dämmschicht, UK aus Metallständern CW, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf
              Rohbau, einseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 200m²Zulagen für Kleinflächen,
              Wand- und DeckenanschlüsseGleitender Deckenanschluss Doppel- und
              EinfachständerwändeVerstärkungen Türleibungen, sonstige Verstärkungen (z.B. bei WC-
              Trennwänden)Aussparungen und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenUnterdecke
	      aus Bauplatte GKB, UK aus verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt,
              Oberflächenqualität Q2, ca. 185m²Unterdecke aus Bauplatte zementgebunden, UK aus
              verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt, Oberflächenqualität Q2 , ca.
              30m²Unterdecke aus Bauplatte GKB, UK aus Holzlatten Direktabhängung, einfach GKB
              beplankt, Oberflächenqualität Q2, in Dachraum Neigung 33°, ca. 580m²Zulagen für
              Abstellung Stirnseite und WandanschlüsseAussparungen für technische Einbauten (Ventile,
              Leuchten etc.) und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenBrandschutzbekleidung
              Stahlbauteile, Stahlträger F90, ca. 25m²Regiestunden, Löhne und Geräte
	      Kennung des Verfahrens: 4fa3458f-27de-408e-8e55-e74f017d271a
	      Interne Kennung: OHL-2024/10
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: ja
              Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der Vorankündigung wird das
	      Verfahren beschleunigt.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
	    Anschriften.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#1. Der Bieter hat anzugeben
            inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung
            Bezug Russland (FB 127/L127/III.27) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
            Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
            den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
            Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
            eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
	    Vergabeplattform.2. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen von
	    ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen ist:-
            Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle- Spielwaren- Teppiche- Textilien-
	    Lederprodukte- Billigprodukte aus Holz- Natursteine- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao,
            Orangen- oder Tomatensaft.Dafür ist die Eigenerklärung Kinderarbeit (FB 2491) auszufüllen
            und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
            Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
            Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.
	      staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen,
              Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.3. Der Bieter hat anzugeben
	      inwieweit sein Unternehmen zu verwendenden Holzprodukte zertifiziert sind. Alle zu
              verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder
              die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
              Dafür ist die Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten (FB 248) auszufüllen und
              als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
              Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
              Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.
	      staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen,
              Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.4. Der Bieter hat anzugeben
	      inwieweit sein Unternehmen die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und
              Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen regelt. Dafür ist die Ergänzung der Aufforderung
              zur Abgabe eines Angebotes Abfall (FB 241) auszufüllen und als Teil des Angebotes
              abzugeben. Diese Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist auch für
	      Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
              Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
	      Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
              Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.5. Auf
	      die Vorschriften der VOB/B, VOB/C und dem BGB wird Bezug genommen und im weiteren
	      Verfahren angewandt.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
            Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
            Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der
            Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
            eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
	    GWB).
            Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
            299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
	    299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
            (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
            von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
            Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),- den §§ 333 und 334 des
            Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
            des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
            GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
            ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
	    Abs. 1 Nr. 9 GWB).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
              Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
              bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
	      GWB).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
              1 Nr. 3 GWB), und- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
              zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
              Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
	      263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und- § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
	      GWB).
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
	      GWB).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, odero fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
	      Abs. 1 Nr. 9 GWB).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
              wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
	      GWB).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
	      GWB).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
	      sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
              können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
	      zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
	      aus, wenn- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
              Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder- (2.) die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
              des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Trockenbauarbeiten - Am Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
              Beschreibung: BaubeschreibungDas Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden
	      Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus dem Abbruch und dem
              Ersatzneubau der Gebäudeteile auf Fl.Nr. 47, sowie auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem
              Holzbau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen.Auf den oberirdischen Bereich entfallen im
              ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum.Das
              Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere
              Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-
              Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei
              Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene.Es wird gemäß
              Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3zugeordnet.Der Gebäudeneubau wird als
              Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil konnte nicht erhalten
	      und saniert werden und musste daher aufgrund statischer Bedenken abgebrochen werden.
              Dieser Gebäudeteil wird als typologisch entsprechender Ersatzneubau monolithisch
	      aufgemauert.AufgabenbeschreibungGegenstand der Beschaffung sind die Trockenbau- und
              Dämmarbeiten für beschriebenes Bauvorhaben.Beschreibung der
              BeschaffungBaustelleneinrichtungVorbereitende Maßnahmen, Untergründe reinigen,
              SchutzabdeckungDokumentation (Brandschutzunterlagen)Gerüst für Arbeiten >3,
              50mHolzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Tiefgaragendecke, Dicke 100mm, Plattenformat
              ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen (Unterzüge und Stützen) und
              Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca. 320m²Holzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Wände,
	      Dicke 100mm, Plattenformat ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen
              (Öffnungen, Unterzüge und Stützen) und Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca.
              90m²Doppelständerwände als Wohnungstrennwand, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK
              aus Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm,
              unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB,
              gesamt ca. 160m²Doppelständerwände, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK aus
              Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche
              Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca.
              200m²Einfachständerwand, d= 150mm, einschl. Dämmschicht, UK aus Stahlblechprofilen,
              Einfachständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis
              3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 375m²Freistehende
              Vorsatzschale und Schachtwände, verschiedene Wandstärken, einseitig beplankt, einschl.
              Dämmschicht, UK aus Metallständern CW, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf
              Rohbau, einseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 200m²Zulagen für Kleinflächen,
              Wand- und DeckenanschlüsseGleitender Deckenanschluss Doppel- und
              EinfachständerwändeVerstärkungen Türleibungen, sonstige Verstärkungen (z.B. bei WC-
              Trennwänden)Aussparungen und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenUnterdecke
	      aus Bauplatte GKB, UK aus verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt,
              Oberflächenqualität Q2, ca. 185m²Unterdecke aus Bauplatte zementgebunden, UK aus
              verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt, Oberflächenqualität Q2 , ca.
              30m²Unterdecke aus Bauplatte GKB, UK aus Holzlatten Direktabhängung, einfach GKB
              beplankt, Oberflächenqualität Q2, in Dachraum Neigung 33°, ca. 580m²Zulagen für
              Abstellung Stirnseite und WandanschlüsseAussparungen für technische Einbauten (Ventile,
              Leuchten etc.) und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenBrandschutzbekleidung
              Stahlbauteile, Stahlträger F90, ca. 25m²Regiestunden, Löhne und Geräte
	      Interne Kennung: OHL-2024/10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
	    Anschriften.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 11/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 19/01/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung: Umsatz des Unternehmens:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
            abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
	    die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
            gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte
            Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
            von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
	    dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
            die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
	    Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
            Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
            GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
            haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
            Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
            dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
            Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
	    Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
            werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung: Referenznachweise:Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der
              zu vergebenden Leistung vergleichbar sindIch erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den
              letzten fünf (5) Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen
              ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem
              Angebot einzureichen. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444
	      (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu
	      unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von
              dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige
	      Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder
	      Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen
	      Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und
	      dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn
	      /Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des
              Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung
              (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.
              B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) -
              Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der
	      Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner
              oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob
	      Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der
              Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz
	      bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der
              Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben
              des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte:
              Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
              Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder
              Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung
              handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich
	      eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
              Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
              besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
              wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
              Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
	      Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
              Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
              Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
              Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
              Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
              beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
	      Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
	      Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
	      Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
              auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
              auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
	      gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
              gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
	      schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
              Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
              Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
              wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
              zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
	      Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
              Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;-
              Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
	      dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
	      Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
              des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben
	      in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis
              über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben
              dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen
	      und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
              Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
              Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
	      Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
              Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die
              Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser
	      Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in
              den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
              Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Registereintragung:Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die
              auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und
	      Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
	      Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir
              zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung,
	      Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
              Industrie- und Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis
              der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und
              124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind
	      mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet
              werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die
	      PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das
              Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
              Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
	      Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
              Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
              Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
	      Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
              Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
	      Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:Angabe zu Insolvenzverfahren
              und Liquidation- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
              Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
              Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich
              /werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
	      Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
              Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser
              Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen
              im Wettbewerbsregister gespeichert sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund
              gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein
              Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser
              Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
              Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.Ab einer Auftragssumme von
              30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
              erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.Nicht präqualifizierte
              Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
	      dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
              die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
	      Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
              Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
              haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
              Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
              dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
              Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
	      Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
              werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
              Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur
              Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
              Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser
	      Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine
              Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³
              sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.Nicht präqualifizierte
              Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
	      dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
              die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
	      Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
              Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
              haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
              Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
              dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
              Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
	      Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
              werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:Ich bin/Wir sind
	      Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere
	      Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
              Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
              Lohnsummen vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft:Die Bietergemeinschaft hat mit
              ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer
              Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für
              die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der
              bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,-
	      dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von
	      allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittenoder qualifiziert signierte/mit Siegel
              versehene Erklärung abzugeben.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt
              212EU.Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese Erklärung mit dem Formblatt
              234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) zu erfolgen. Das Formblatt 234 ist mit dem
              Angebot ausgefüllt einzureichen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:1. Eignungsverleihende
	      UnterauftragnehmerBeabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
              ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
              wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
              zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
              benennen. Hierfür ist das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer
              Unternehmer) auszufüllen und zu verwenden. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.
	      Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
              Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
              zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen
	      Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
              Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf
              die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
              Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
              für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
               Verpflichtungserklärung  abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
              Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
              innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.Für weitere Einzelheiten
	      wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.2. UnterauftragsvergabeBei Einsatz von anderen
	      Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die
              Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
              Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
              Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
              e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
              auftragsspezifische Einzelnachweise.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das
	      Formblatt 212EU.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) zusätzlich im
	    GAEB-Format (.d84; .x84).Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener
            Einheitspreise) im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum
            Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs
	    /EFormsBekVuUrl?z_param=314798
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://staatsanzeiger-eservices.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
            GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
	    bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
            Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
            ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
	    Ohlstadt
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
	    Registrierungsnummer: 180 127
	    Postanschrift: Rathausplatz 1
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@ohlstadt.de
	    Telefon: 08841 6712-0
	    Fax: 08841 6712-44
	    Internetadresse: https://www.ohlstadt.de/de/
	    Profil des Erwerbers: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: DE 811335517
	    Postanschrift: Maximilianstr. 39
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80538
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 89 2176-2411
	    Fax: +49 89 2176-2847
	    Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	    /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b6675dc-c92e-4747-990d-f5435ffe19bf - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
https://staatsanzeiger-eservices.de
https://www.ohlstadt.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=314798
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-491965-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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