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Ausschreibung: Deutschland  Landschaftsgärtnerische Arbeiten  2025-0508 Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für das Projekt ISEK Laar Grünverbindung Emscherhüttenstraße bis Deichstraße - DEU-Duisburg
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Dokument Nr...: 490999-2025 (ID: 2025072800441818879)
Veröffentlicht: 28.07.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Landschaftsgärtnerische Arbeiten  2025-0508
Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für das Projekt ISEK Laar
Grünverbindung Emscherhüttenstraße bis Deichstraße
   2025/S 142/2025 490999
   Deutschland  Landschaftsgärtnerische Arbeiten  2025-0508 Durchführung von
   landschaftsgärtnerischen Arbeiten für das Projekt  ISEK Laar Grünverbindung
   Emscherhüttenstraße bis Deichstraße
   OJ S 142/2025 28/07/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
	    E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: 2025-0508 Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für das Projekt  ISEK
            Laar Grünverbindung Emscherhüttenstraße bis Deichstraße
	    Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer
            Grünwegeverbindung zur Vernetzung von vorhandenen Parkanlagen in Duisburg-Laar .
	    Kennung des Verfahrens: b69c018f-c3c1-4a5c-a5c6-4ce4c9b78b3b
	    Interne Kennung: 2025-0508
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für
            Grünanlagen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Duisburg-Laar
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT9TXXG6H Der
            Ausführungsbeginn der Maßnahme ist abhängig vom Ausbau des Parks (GaLa-Bauarbeiten
            ab Sommer 2025). Der Auftragnehmer sollte nach Möglichkeit an den Baubesprechungen für
            die GaLa-Bauarbeiten teilnehmen. Hierüber erhält der Auftragnehmer eine gesonderte
            Information. Der tatsächliche Baubeginn der Maßnahme wird in Abstimmung mit dem
	    Auftraggeber festgelegt.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	      Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
              Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
              22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
              Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
              Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
              Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
	      vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
              wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
	      Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
              Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
	      vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	      129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
              Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
              Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
              allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
              Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	      Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	      (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
              Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
              wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
              Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
	      123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
              ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert..
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: 2025-0508 Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für das Projekt  ISEK
            Laar Grünverbindung Emscherhüttenstraße bis Deichstraße
            Beschreibung: Die DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH führt diese Ausschreibung im
            Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Umweltamt 31-21 Friedrich-Wilhelm-Str. 96
	    47051 Duisburg durch. Die Stadt Duisburg plant im Rahmen des integrierten
            Stadtentwicklungskonzeptes Laar (ISEK) eine neue Grünverbindung zwischen dem Ortskern
	    Laar und dem Deichvorland. Dazu wurde im Jahr 2020 durch die Stadt Duisburg ein ca.
            17.300 m2 großes Grundstück zwischen der Emscherhüttenstraße und der Deichstraße
            erworben. Die Grünwegeverbindung soll die vorhandenen Parkanlagen in Laar miteinander
            vernetzen und den Bürgern und Bürgerinnen eine direkte Verbindung vom Laarer Ortskern hin
            zur Deichstraße und dem Deichvorland ermöglichen. Besonderes Augenmerk ist hier auf den
            barrierefreien Ausbau der Wege zu legen, damit die Verbindung für alle Bürger in gleichem
              Maße zu nutzen ist. Auf dem Grundstück befinden sich, neben Überresten der alten
	       Pfeilerbahn , Polderanlagen, die im Falle eines Hochwassers den Rheinpegel regulieren. Die
	      Bewirtschaftung der Polderanlagen erfolgt durch die Emschergenossenschaft. Sie sind daher
              kein Bestandteil der weiteren Planung, müssen aber im Rahmen des Bauablaufes etc.
              Beachtung finden. Weiterhin müssen bei der Planung und Ausführung Beachtung finden: -
	      Ver- und Entsorgungsleitungen (z.B. verlaufende Kanalisation entlang der westlich gelegenen
              Einfriedungsmauer, etc. - Brunnenanlagen des Polderpumpwerks  Laar  und dazugehörige
              Transportleitungen größerer Dimensionen - Sammelbrunnen des alten Wasserwerks, die
              heute zur Entwässerung des Dränagewassers der Deichanlage genutzt werden - Mauern aus
              Stahlbeton und Mauerwerk unterschiedlicher Dimensionen zur Einfriedung des Geländes
              sowie zum Höhenausgleich angrenzender Grundstücke - Betonwiderlager der alten
              Pfeilerbahn, die zur Förderung von Erzen zwischen den Erzplätzen am Laarer Rheinufer und
              der Hütte Phönix genutzt wurde - Fundamente und Bauwerksreste zurückgebauter Bauwerke.
              Im Zuge der Umgestaltung wurden im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme schon einige
              Bauwerke zurückgebaut (z.B. Garagen, Mauern, Fundamente, Betonwiederlager Pfeilerbahn)
              und Höhenunterschiede zu den tiefer gelegenen Nachbargrundstücken ausgeglichen. Im
              Zusammenhang mit der Herstellung von Wegen, Stellplätzen und Sitzplätzen etc. sind weitere
              umfangreiche Bodenbewegungen vorzunehmen durch Abgrabungen, Böschen, Auffüllungen
              etc.. Übersich der landschaftsgärtnerische Arbeiten: ca. 17.870 m2 Gesamtfreifläche ca. 300
              m2 Asphaltwegefläche ca. 250 m2 Pflasterfläche ca. 650 m2 Wassergebundener Weg ca. 210
	      m Kantensteine ca. 70 m2 Natursteinpflasterbelag ca. 10 m Natursteinmauer ca. 8 St
              Sitzbänke ca. 6 St Abfallbehälter ca. 275 m Einfriedung ca. 2 St Tore, ca. 4,0 m breit ca. 500
              m3 Oberbodenauftrag laden, transportieren und einbauen ca. 2.000 m3 Füllboden laden,
	      transportieren und einbauen ca. 250 m3 Bodenwiedereinbau, Boden nach BM-F0-F1 ca. 250
	      m3 Bodenentsorgung, Boden nach BM-F2 -F3 ca. 49 St Baumpflanzung ca. 1.000 m2
              Pflanzfläche ca. 6.000 m2 Rasenfläche ca. 500 m2 Schotterrasenfläche ca. 35 m Hecke 1 St
	      Fertigstellungspflege
	      Interne Kennung: 2025-0508
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112710
            Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Duisburg-Laar
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 6 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Voraussichtl. Baubeginn:
	      Oktober 2025, 14 Tage nach Auftragsvergabe. Die Aufforderung zur Aufnahme der Arbeiten
              erfolgt mit 5 Arbeitstagen Vorlauf. Bis 15.11.2025 ist die Teilschlussrechnung über die bis zu
              diesem Zeitpunkt durchgeführten Leistungen vorzulegen einschl. aller erforderlichen
              Nachweise und Bescheinigungen. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert. Ausführungsdauer:
	      ca. 6 Monate
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - Zur Beurteilung der Fachkunde und
            Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise
            beizubringen: - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
            Wohnsitzes => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres
	    Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft => Vordruck VHB 124 - Verzeichnis der
            Nachunternehmerleistungen VHB 233 (falls relevant) - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
            VHB 234 (falls relevant) - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB
            235 (falls relevant) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236 (falls relevant) -
            Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
	    Konzessionen SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF
	    GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl.
            § 6b (2) EU VOB/A): - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch
	    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei
            der Industrie- und Handelskammer - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung über die
            Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine
            Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik
            Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
            vorzulegen) Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den
            Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für
            den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein
            Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von
            Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
            Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der
            Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei
            die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
            Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den
            Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte
            auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
            zuständigen Stellen.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der
              Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende
              Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des
	      Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
              und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung über
              den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei
              Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet
              noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
              oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung,
              dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
              Bewerber in Frage stellt => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur
              Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
              ordnungsgemäß erfüllt wurde => Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung über eine
              Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 2,5 Mio.
              Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr.
	      => Vordruck VHB 124 SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND
	      NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE
              BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): - Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6
              Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG,
              eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie eine aktuell gültige
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger. - Nachweis einer
              Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 2,5 Mio.
              Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr.
              Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der
              Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den
              Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein
              Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
              Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der
              Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei
              die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
              Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den
              Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte
              auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
              zuständigen Stellen.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde
              und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise
              beizubringen: - Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen
              erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen => Vordruck VHB 124 - Erklärung über die
              in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) =>
              Vordruck VHB 124 - Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf
              abgeschlossenen Geschäftsjahren =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere
	      Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG mindestens 2 Referenznachweise der letzten 5
              Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens, gemäß den
              Vorgaben in Vordruck VHB 124 über früher ausgeführte Aufträge vorzule-gen. (vgl. § 6b Abs.
              1 Nr. 2 VOB/A EU). Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den
              Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für
              den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein
              Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
              Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der
              Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei
              die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
              Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den
              Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte
              auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
              zuständigen Stellen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YRTYT9TXXG6H/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT9TXXG6H
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYT9TXXG6H
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
	    Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den
	    Ausschreibungsunterlagen.
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unterlagen zur Eignungsprüfung werden nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 26/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
            des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
            Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
              davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
	      Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
	      Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
              Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
              sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-
              Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum
              BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Siehe
	      Ziffer 1.5 der Vergabebedingungen zu den Ausschreibungsunterlagen.
	      Finanzielle Vereinbarung: Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und
            Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach
            Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
            sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a.
            die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Duisburg - Submissionsstelle
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft
	    mbH
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: DEG Duisburger Einkaufsgesellschaft mbH
	    Registrierungsnummer: t:02032834052
	    Postanschrift: Heerstr. 20
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47053
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 203 2834052
	    Internetadresse: http://einkaufsportal.duisburg.de
	    Profil des Erwerbers: http://einkaufsportal.duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: t:0203283986469
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47051
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	    E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	    Telefon: +49 203 283 986469
	    Internetadresse: http://www.duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
	    /vergabekammer-rheinland
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 900d630a-fe27-49fc-a532-17cfd30414a5 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2025 09:00:08 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
http://einkaufsportal.duisburg.de
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT9TXXG6H
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT9TXXG6H/documents
http://www.duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-490999-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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