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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Holzschnitzel Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung -Los 1: Nahwärmenetz Prüm I - Los 2: Nahwärmenetz Bitburg I
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061600585009012 / 387554-2025
Veröffentlicht :
16.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2027
Angebotsabgabe bis :
21.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
03417000 - Holzschnitzel
DEU-Bitburg: Deutschland Holzschnitzel Rahmenvereinbarung über die
Lieferung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung -Los 1: Nahwärmenetz
Prüm I - Los 2: Nahwärmenetz Bitburg I

2025/S 113/2025 387554

Deutschland Holzschnitzel Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzhackschnitzeln
zur Wärmeerzeugung - Los 1: Nahwärmenetz Prüm I - Los 2: Nahwärmenetz Bitburg I
OJ S 113/2025 16/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Holzhackschnitzeln zur Wärmeerzeugung -
Los 1: Nahwärmenetz Prüm I - Los 2: Nahwärmenetz Bitburg I
Beschreibung: Die Vertragslaufzeit beträgt bei beiden Losen 2 Jahre (01.10.2025 -
30.09.2027) bzw. endet bei Erreichen der jeweiligen Höchstmenge, sofern diese zu einem
früheren Zeitpunkt erreicht wird.
Kennung des Verfahrens: c3f8e37d-e388-41c3-ad63-3c7bfa0eef6d
Interne Kennung: 25-13-VgV-15
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03417000 Holzschnitzel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur
Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die
Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine
Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört.
Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten
Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.

---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es
wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter
zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine
automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die
Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein
individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen
genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat
der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf
hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise
über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der
ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, §
264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige
Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
--- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c
Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form

einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder
Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung

daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Nahwärmenetz Prüm I
Beschreibung: Die geschätzte jährliche Abnahmemenge bei Los 1 liegt bei 1.600.000 kWh.
Hieraus ergibt sich eine voraussichtliche Abnahmemenge von 3.200.000 kWh für die
Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Höchstmenge beträgt 3.840.000 kWh für Los 1 bezogen auf
die Vertragslaufzeit. Anlieferstelle: 54595 Prüm, Wandalbertstraße 16 - Heizzentrale-
Interne Kennung: LOT-0001 25-13-VgV-15_Los_1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03417000 Holzschnitzel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# ---- weitere zusätzliche
Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen). ---- Es wird
empfohlen, die Heizzentrale im Hinblick auf die Belieferung im Vorfeld zu besichtigen. Eine
Ortsbesichtigung kann nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden. Bei Interesse
an einer Ortsbesichtigung ist vorab ein Termin mit Herrn Haubricht , Tel.: 06561/15-3071,
Email: haubricht.juergen@bitburg-pruem.de, zu vereinbaren.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister,
Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und
warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über

die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der
Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der
Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen
ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den
Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
zugelassen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb
der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers,
Angaben zum Auftragszeitraum, Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich
jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100% Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E49514711

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E49514711
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber
kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Bitburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Nahwärmenetz Bitburg
Beschreibung: Die geschätzte jährliche Abnahmemenge bei Los 2 liegt bei 740.000 kWh.
Hieraus ergibt sich eine voraussichtliche Abnahmemenge von 1.480.000 kWh für die
Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Höchstmenge beträgt 1.776.000 kWh für Los 2 bezogen auf
die Vertragslaufzeit. Anlieferstelle: 54634 Bitburg, Heizzentrale BBS Bitburg, Am Tennisplatz
Interne Kennung: LOT-0002 25-13-VgV-15_Los2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03417000 Holzschnitzel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# ---- weitere zusätzliche
Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen). ---- Es wird
empfohlen, die Heizzentrale im Hinblick auf die Belieferung im Vorfeld zu besichtigen. Eine
Ortsbesichtigung kann nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden. Bei Interesse
an einer Ortsbesichtigung ist vorab ein Termin mit Herrn Haubricht , Tel.: 06561/15-3071,
Email: haubricht.juergen@bitburg-pruem.de, zu vereinbaren.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister,
Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und
warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der

Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der
Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen
ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den
Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
zugelassen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb
der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers,
Angaben zum Auftragszeitraum, Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich
jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100% Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E49514711

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E49514711
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber
kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte

unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Bitburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe602da9-106c-4db3-8e9f-3563be61f47b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 09:24:18 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E49514711
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-387554-2025-DEU.txt

 
 
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