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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bayreuth - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvertrag Re-Seller Splunk
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061600343706419 / 384774-2025
Veröffentlicht :
16.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
12.06.2025
Angebotsabgabe bis :
11.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Bayreuth: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Rahmenvertrag Re-Seller Splunk

2025/S 113/2025 384774

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvertrag Re-Seller Splunk
OJ S 113/2025 16/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Re-Seller Splunk
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner.
Vertragsgegenständlich sind Term Licences der Software Splunk Enterprise .
Kennung des Verfahrens: cfcb7350-16b4-419e-b62b-f2b6c09ce149
Interne Kennung: VRG-BAY-25-081
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2
GWB, §§ 14 Abs.1, 15 VgV Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT
eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie
die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5JKU
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - §
21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vor. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung

Betrug: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen
eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person
als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung

nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der
Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die

die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
(a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln Siehe Eigenerklärung zur Eignung

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Re-Seller Splunk
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner.
Vertragsgegenständlich sind Term Licences der Software Splunk Enterprise . Splunk ist eine
Log-, Monitoring- und Reporting-Plattform, die Daten zugänglich und nutzbar macht, indem
Logs, Metriken und weitere Daten von Applikationen, Servern und Netzwerkgeräten

durchsucht und in ein durchsuchbares Repository indiziert werden. Dort lassen sich Grafiken,
Reports und Warnmeldungen generieren.
Interne Kennung: VRG-BAY-25-081

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an
Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das
vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das
Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung
Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer
haben die Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx anzugeben. ##Bieter
/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes
Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx eine von allen ihren Mitgliedern
mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die
Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT
eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie
die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate
verlängert werden.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung: Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist
oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein
wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000
EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet
ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die
Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen
Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur
erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei
Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug auf Anforderung für jedes Mitglied
eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der
Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU zu versichern. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der sich aus dem Preisblatt ergebene Angebotspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5JKU
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5JKU

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5JKU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Zur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von
Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730-0
Internetadresse: https://www.kubus-it.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730-0
Internetadresse: https://www.aok.de/bayerrn
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt

Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e56377cd-337b-4232-959f-0abdfa2df78e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 18:29:28 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

Referenzen:
https://www.aok.de/bayerrn
https://www.bundeskartellamt.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5JKU
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5JKU/documents
https://www.kubus-it.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-384774-2025-DEU.txt

 
 
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