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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Herne - Deutschland Bauleistungen im Hochbau Fassadenarbeiten -Quinoa-Schule
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042501020587970 / 269308-2025
Veröffentlicht :
25.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
06.02.2026
Angebotsabgabe bis :
26.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
44115900 - Sonnenschutzvorrichtungen
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
45321000 - Wärmedämmarbeiten
45422000 - Zimmer- und Tischlerarbeiten
45422100 - Holzarbeiten
45443000 - Fassadenarbeiten
DEU-Herne: Deutschland Bauleistungen im Hochbau Fassadenarbeiten
-Quinoa-Schule

2025/S 81/2025 269308

Deutschland Bauleistungen im Hochbau Fassadenarbeiten - Quinoa-Schule
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Fassadenarbeiten - Quinoa-Schule
Beschreibung: Quinoa Schule in Herne - hier: 2. Bauabschnitt NEUBAU | Fassadenarbeiten
Kennung des Verfahrens: 79a48fd2-2e47-4586-b4f2-b0bfa4d3596a
Interne Kennung: VOB/EU-2025-0013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 44115900
Sonnenschutzvorrichtungen, 45321000 Wärmedämmarbeiten, 45422000 Zimmer- und
Tischlerarbeiten, 45422100 Holzarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Drögenkamp 10
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DJU9 Auskünften zum
Vergabeverfahren: Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in
Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung
sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 19.05.2025 zu stellen. Es wird an der
Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung
festgehalten. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten
des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz
beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen
das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis des-sen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermö-genswerte).
Betrugsbekämpfung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und
auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen
Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge
verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter
erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht die Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der
Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrag den
Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen
Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Fassadenarbeiten - Quinoa-Schule
Beschreibung: Im Gewerk sind die Leistungen Dämmung mit Unterkonstruktion (160mm), die
hinterlüftete Fassade (ca. 1.260m², gegliedert in drei Fassadentypen) mit einer Verschalung
aus Lärchenholz, Raffstore-Elementen (56 Stück + Zentrale + Wetterstation), Fensterbänke
aus Aluminium (75 Stück), sowie geschossweise horizontale Brandsperren (ca. 300m) aus
gebeiztem Edelstahl enthalten.
Interne Kennung: VOB/EU-2025-0013

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 44115900
Sonnenschutzvorrichtungen, 45321000 Wärmedämmarbeiten, 45422000
Zimmer- und Tischlerarbeiten, 45422100 Holzarbeiten, 45443000 Fassadenarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Drögenkamp 10
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 06/02/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: - Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abge-schlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausge-wiesenem technischen Leitungspersonal

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: - Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei
Abweichung vom Leistungsverzeichnis - Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt.
Leistungsverzeichnis)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Nachweise über bestehende Betriebs- / Bauhandhaftpflicht-versicherung
(aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: - Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: - Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1) -
Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/ Eignungsleihe (Nr. 2)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot - aufgrund der Kriterien - zu erteilen. - 100 % Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXPSYD6DJU9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJU9

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXPSYD6DJU9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Erfüllungssicherheit: 5,0 % der Auftragssumme
(max. 5,0 %) - Mängelsicherheit: 3,0 % der Auftragssumme (max. 3,0 %)
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen
(insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber
oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder
Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist
keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem
vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-
Ebert-Platz 2 44623 Herne
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da
nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren
Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Insbesondere wird auf das
ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für
die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an. . -
Eigenerklärung Eignung - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) -
Eigenerklärung Sanktionspaket - Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz -
Preisermittlung/Urkalkulation . Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung
der Registernummer.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher
Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB
verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2
kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Herne
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Herne

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Registrierungsnummer: DE125416650
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Telefon: +49 232316-2139
Fax: +49 232316-12339297
Internetadresse: https://www.herne.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9efb6961-bedb-4bf0-bc8a-30dec6700881 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 16:11:16 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 81/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2025

Referenzen:
https://www.herne.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJU9
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DJU9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-269308-2025-DEU.txt

 
 
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