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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042500522086939 / 268532-2025
Veröffentlicht :
25.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
17.06.2025
Angebotsabgabe bis :
17.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
75110000 - Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79400000 - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung
DEU-Bitburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen Makerspace, Raumplanung und Planung
Einrichtung

2025/S 81/2025 268532

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung
OJ S 81/2025 25/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Makerspace, Raumplanung und Planung Einrichtung
Beschreibung: Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Einrichtung eines Makerspace in
einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH in Bitburg. Zur
Umsetzung dieses Vorhabens sucht die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einen
qualifizierten Partner, der die Raumkonzeption, -gestaltung und -ausstattung des
Makerspaces erarbeitet und auch die Umsetzung maßgeblich unterstützt. Der Makerspace
wird in einem ehemaligen, modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH in Bitburg
realisiert. Grundlage für die zu erbringenden Leistungen bildet eine, auf vorangegangenen
Beteiligungsformaten basierend erarbeitete, Gesamtkonzeption der Maßnahme. Die
Konzeption zu Raum und Ausstattung konkretisiert die bisherige Planung und bildet den
Kern der Projektumsetzung. Dem Leistungsgegenstand Konzeption Raum und Ausstattung
wird somit eine hohe Bedeutung beigemessen und ist in insgesamt sieben Leistungsbausteine
(LB) untergliedert. Zum Auftakt soll in LB1 ein gemeinsames Verständnis der Projektziele,
Anforderungen und Rahmenbedingungen entwickelt werden. Ziel des LB2 ist die Erarbeitung
erster Entwürfe inkl. grober Kostenschätzung mit anschließender Verständigung auf das
finale, d. h. im Anschluss zu konkretisierende, Konzept. Es gilt ein stimmiges Gesamtkonzept,
das sich in der Raumaufteilung, Raumgestaltung inkl. Farb- und Materialgestaltung, sowie der
Raumausstattung widerspiegelt, zu gestalten (entsprechend Lph 2 - 3 gemäß HOAI). Die auf
die abgeschlossene Innenraumplanung folgenden ersten baulichen Umsetzungsschritte
werden von der Bauingenieurin der Bitburger Braugruppe GmbH koordiniert und durch das
Handwerkerteam vor Ort umgesetzt. Wichtig für den weiteren Projektverlauf ist daher die
Erarbeitung der Ausführungsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 5, die im Anschluss an
das Team der Bitburger Braugruppe GmbH zur weiteren Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen übergeben wird. Die Mitwirkung für die Erarbeitung notwendiger
Installationspläne (Strom, Wasser, Lüftung, Brandschutz, etc.), die für die Einrichtung und
Ausstattung des Innenraums notwendig sind, ist zu gewährleisten. LB4 und LB5 umfassen
sowohl vorbereitende als auch mitwirkende Tätigkeiten bei sich dieser Ausschreibung
anschließenden Vergabeverfahren (entsprechend Lph 6+7 HOAI). Beide Leistungsbausteine
beziehen sich ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie
die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.), d. h. auf die Ergebnisse der
Leistungsbausteine 2.A und 2.C unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus LB 2.B. Ziele der

LB 6+7 sind zum einen die Objektüberwachung (entsprechend Lph 8 HOAI) und zum anderen
die Objektbetreuung (entsprechend Lph 9 gemäß HOAI). Beide Leistungsbausteine sind
ebenfalls nicht auf das Gesamtobjekt anzuwenden, sondern ausschließlich auf die
Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische
Geräte, etc.) bezogen. Genauere Informationen sind der Leistungsbeschreibung Teil A und
Teil B zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c3c98a3a-5709-4532-b4e5-c4d7f74be0d2
Interne Kennung: Vergabenummer 25-11-VgV-04
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen
Verwaltung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste,
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 60 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen
ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese
innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet
Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß §
4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6
LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere
Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot
ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis
gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird
empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu
laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine
automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die
Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform
ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein
individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen
genutzt. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so
hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf

hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise
über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. --- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind vom Rechnungssteller
elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in
Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Entrichtung von Steuern: Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen - Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit -
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche,
sozialrechtliche und umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem
Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge

nachweislich gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen. ]---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Konzeption für die Raumgestaltung und Raumausstattung des Makerspaces Bitburg
Beschreibung: Im Rahmen dieser Ausschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A und B) sucht
das Projektteam EIFELKREIS VERBINDET einen qualifizierten Partner, der die
Raumkonzeption, -gestaltung und -ausstattung des Makerspaces erarbeitet und auch die
Umsetzung maßgeblich unterstützt. Der Makerspace wird in einem ehemaligen,
modernisierten Tanksilo der Bitburger Braugruppe GmbH realisiert. Grundlage für die zu
erbringenden Leistungen bildet eine, auf vorangegangenen Beteiligungsformaten basierend
erarbeitete, Gesamtkonzeption der Maßnahme. Die Konzeption zu Raum und Ausstattung
konkretisiert die bisherige Planung und bildet den Kern der Projektumsetzung. Dem
Leistungsgegenstand Konzeption Raum und Ausstattung wird somit eine hohe Bedeutung
beigemessen und ist in insgesamt sieben Leistungsbausteine (LB) untergliedert. Zum Auftakt
soll in LB1 ein gemeinsames Verständnis der Projektziele, Anforderungen und
Rahmenbedingungen entwickelt werden. Ziel des LB2 ist die Erarbeitung erster Entwürfe inkl.
grober Kostenschätzung mit anschließender Verständigung auf das finale, d. h. im Anschluss
zu konkretisierende, Konzept. Es gilt ein stimmiges Gesamtkonzept, das sich in der
Raumaufteilung, Raumgestaltung inkl. Farb- und Materialgestaltung, sowie der
Raumausstattung widerspiegelt, zu gestalten (entsprechend Lph 2 - 3 HOAI). Die auf die
abgeschlossene Innenraumplanung folgenden ersten baulichen Umsetzungsschritte werden
von der Bauingenieurin der Bitburger Braugruppe GmbH koordiniert und durch das
Handwerkerteam vor Ort umgesetzt. Wichtig für den weiteren Projektverlauf ist daher die
Erarbeitung der Ausführungsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 5, die im Anschluss an
das Team der Bitburger Braugruppe GmbH zur weiteren Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen übergeben wird. Die Mitwirkung für die Erarbeitung notwendiger
Installationspläne (Strom, Wasser, Lüftung, Brandschutz, etc.), die für die Einrichtung und
Ausstattung des Innenraums notwendig sind, ist zu gewährleisten. LB4 und LB5 umfassen
sowohl vorbereitende als auch mitwirkende Tätigkeiten bei sich dieser Ausschreibung
anschließenden Vergabeverfahren (entsprechend Lph 6+7 HOAI). Beide Leistungsbausteine
beziehen sich ausschließlich auf die Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie
die Ausstattung (Mobiliar, technische Geräte, etc.), d. h. auf die Ergebnisse der
Leistungsbausteine 2.A und 2.C unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus LB 2.B. Ziele der
darauffolgenden LB 6+7 sind zum einen die Objektüberwachung (entsprechend Lph 8 HOAI)
und zum anderen die Objektbetreuung (entsprechend Lph 9 HOAI). Beide Leistungsbausteine
sind ebenfalls nicht auf das Gesamtobjekt anzuwenden, sondern ausschließlich auf die
Innenraumgestaltung (Boden, Malerarbeiten, etc.) sowie die Ausstattung (Mobiliar, technische
Geräte, etc.) bezogen.
Interne Kennung: 25-11-VgV-04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)

Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. --- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. --- Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen
das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. ---

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben bezüglich Berufsregister
Beschreibung: Es ist mit Eigenerklärung anzugeben, ob der Bieter zur Eintragung in ein
Berufsregister verpflichtet ist und bei welchem Register er eingetragen ist. Die Vergabestelle
behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis/Bescheinigung anzufordern.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Beschreibung: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis/Bescheinigung anzufordern.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 20% Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 50% Leistungserbringungskonzept
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 30 % Expertise Projektteam Mindestanforderung: Das Projektteam besteht
mindestens aus 2 Personen. Die Projektleitung muss mindestens DQR Niveau 7 und die
stellvertretende Projektleitung DQR Niveau 6 besitzen. Die Projektleitung und die
Stellvertretung muss jeweils über einschlägige Erfahrung im Kernbereich Raumplanung und
Ausstattungsplanung verfügen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E63812112

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E63812112
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche
Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561 15-23 90

Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91981ddf-f72b-457b-99f0-90030d6505f8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2025 15:12:56 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 81/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2025

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E63812112
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-268532-2025-DEU.txt

 
 
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